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Veröffentlicht am 13. August 2026

Die Volksinitiative «Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz – keine EU-Passivmitgliedschaft (Kompass-Initiative)»

Die Volksinitiative «Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz – keine EU-Passivmitgliedschaft (Kompass-Initiative)» will, dass Staatsverträge, welche die Übernahme von wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen vorsehen, von Volk und Ständen gutgeheissen werden müssen. Der Bundesrat lehnt die Initiative ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag ab, weil sie unklar formuliert ist, eine problematische Übergangsbestimmung enthält und auf einen Einzelfall ausgerichtet ist.

Medienkonferenz vom 13. August 2026

  • 13. August 2026

    Bundesrat erachtet «Kompass-Initiative» als nicht zielführend

    Die «Kompass-Initiative» ist unklar formuliert und auf einen Einzelfall ausgerichtet. Entsprechend ist sie nicht geeignet, die Frage einer grundsätzlichen Ausweitung des Staatsvertragsreferendums hinlänglich zu beantworten. Zudem will sie die Abstimmungsmodalitäten für das Paket Schweiz EU (Bilateralen III) nachträglich abändern. Ein solches Vorgehen weicht vom bewährten demokratischen System der Schweiz ab. An seiner Sitzung vom 12. August 2026 empfiehlt der Bundesrat dem Parlament deshalb, die Volksinitiative ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag abzulehnen.

Die Kompass-Initiative wurde am 29. August 2025 mit 111 422 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative verlangt die Anpassung von vier Bestimmungen der Bundesverfassung.

  • Der Bund soll eine eigenständige Aussenwirtschaftspolitik verfolgen, die den Bedürfnissen des international vernetzten Wirtschaftsstandorts Schweiz Rechnung trägt.
  • Staatsverträge, die eine Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen vorsehen, sollen künftig zwingend Volk und Ständen zur Abstimmung vorgelegt werden. Heute unterstehen solche Staatsverträge grundsätzlich dem fakultativen Referendum. Es braucht also ein Volksmehr, aber kein Ständemehr.
  • Die Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen soll neu ausdrücklich in einem Bundesgesetz oder in einem Staatsvertrag geregelt werden, der dem obligatorischen Referendum untersteht sowie auf einen eng begrenzten Sachbereich beschränkt sein.
  • Die «Kompass-Initiative» enthält eine Übergangsbestimmung für den Fall, dass die Volksabstimmung über die Initiative erst nach den Referenden über das Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) erfolgt.

Haltung des Bundesrats

Der Bundesrat lehnt die Kompass-Initiative vor allem aus folgenden Gründen ab:

Die Initiative ist unklar formuliert

Die Vorgaben der Initiative zur Übernahme von Recht im Rahmen von völkerrechtlichen Verträgen sind derart unklar formuliert, dass sie erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen würden.

Auch die Übergangsbestimmung ist unklar formuliert. Es bleibt insbesondere offen, wie Bundesrat und Parlament die Bestimmung umsetzen müssten und wie Volk und Stände gegebenenfalls erneut über die Bialteralen III befinden könnten. Diese Unsicherheit gefährdet die Rechtssicherheit, die aussenpolitische Glaubwürdigkeit der Schweiz sowie den Wirtschaftsstandort.

Für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ist deshalb unklar, welche Konsequenzen die «Kompass-Initiative» für ihre direktdemokratischen Rechte hat.

Die Initiative enthält eine problematische Übergangsbestimmung

Die Initiative enthält eine Übergangsbestimmung, mit der in den laufenden politischen Prozess eingegriffen und die Abstimmungsmodalitäten für die Bilateralen III nachträglich geändert werden sollen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein solches Vorgehen vom bewährten demokratischen System der Schweiz abweichen würde und deshalb unangemessen ist. Eine Anpassung der demokratischen Spielregeln sollte aus Gründen der Rechtssicherheit unabhängig vom Einzelfall und nur auf zukünftige Abstimmungen Anwendung finden.

Initiative ist keine gute Basis für eine erneute Grundsatzdiskussion

Mehrere Anläufe zum Ausbau des obligatorischen Staatsvertragsreferendums sind in der Vergangenheit im Parlament oder bei Volk und Ständen gescheitert. Der Bundesrat erachtet die «Kompass-Initiative» als ungeeignet, die Frage einer grundsätzlichen Ausweitung des Staatsvertragsreferendums ausreichend zu beantworten, da sie diese Grundsatzfrage mit dem Einzelfall der Bilateralen III verbindet. Sie schafft eine Schieflage, indem sie das doppelte Mehr für völkerrechtliche Verträge mit dynamischer Rechtsübernahme vorsieht, nicht aber für andere Verträge mit wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen oder Verfassungsrang.

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