Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)
Volksabstimmung vom 13. Juni 2021
Stimmbeteiligung: 59.57 %
Total Stimmen: 3 202 178
Ja: 1 811 795 (56,6 %)
Nein: 1 390 383 (43,4 %)
Stände Ja: 20 5/2
Stände Nein: 0 1/2
Unten finden Sie die Informationen zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT), die das EJPD vor der Abstimmung vom 13. Juni 2021 online veröffentlicht hatte.
Seit den Anschlägen von Paris im Jahr 2015 haben terroristisch motivierte Täter in Europa mehrere Dutzend Attentate verübt. Laut dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bleibt die Terrorbedrohung auch in der Schweiz erhöht. Heute kann die Polizei in der Regel erst einschreiten, wenn eine Person eine Straftat begangen hat. Um terroristische Anschläge verhindern zu können, haben Bundesrat und Parlament mit dem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) eine neue rechtliche Grundlage geschaffen: Künftig kann die Polizei präventiv besser eingreifen. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen, die Abstimmung findet am 13. Juni 2021 statt.
13. April 2021 Eingreifen bevor es zu spät ist Medienkonferenz vom 13. April 2021 zur Abstimmung vom 13. Juni 2021 über die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus. Bundesrätin Karin Keller-Sutter - es gilt das gesprochene Wort.
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen erlauben es der Polizei, früher und präventiv einzuschreiten, wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte vorliegen, dass von einer Person eine terroristische Gefahr ausgeht. Terroristische Gefährder können auf Antrag eines Kantons, des NDB oder allenfalls einer Gemeinde künftig zu Gesprächen aufgeboten werden. Sie können verpflichtet werden, sich regelmässig bei der Polizei zu melden.
Die einzelnen Massnahmen im Überblick
Eine Person wird verpflichtet, regelmässig an Gesprächen teilzunehmen. Damit soll geprüft werden, ob von ihr eine Gefahr ausgeht und eine Verhaltensänderung bewirkt werden kann.
Eine Person muss sich regelmässig bei einer bestimmten Behörde melden. So kann beispielsweise kontrolliert werden, ob sie sich an ein Ausreiseverbot hält.
Eine Person darf keinen Kontakt mehr haben mit anderen Personen, die sich in einem terroristischen Umfeld bewegen, die terroristische Aktivitäten befürworten oder Propaganda verbreiten. So soll der direkte oder indirekte Kontakt zwischen radikalisierten Personen unterbunden werden.
Einer Person wird verboten, die Schweiz zu verlassen, wenn die Gefahr besteht, dass sie im Ausland terroristisch aktiv werden könnte.
Eine Person darf bestimmte Orte nicht mehr aufsuchen oder verlassen.
Eine Person darf sich nur noch in einer bestimmten Liegenschaft aufhalten. Diese Massnahme kommt nur zum Einsatz, wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte bestehen, dass von einer Person eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter ausgeht und sie eine oder mehrere zuvor angeordnete polizeiliche Massnahmen nicht eingehalten hat. Der Antrag auf Eingrenzung auf eine Liegenschaft muss immer vom Zwangsmassnahmengericht bewilligt werden.
Terroristische Gefährder mit ausländischer Staatsangehörigkeit können in Haft genommen werden, um sicherzustellen, dass sie ausgeschafft werden können.
Das neue Gesetz enthält eine Reihe von Bestimmungen, um eine willkürliche und unverhältnismässige Anwendung zu verhindern: Gegen jede Massnahme kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Sämtliche Massnahmen sind zeitlich befristet. Die Eingrenzung auf eine Liegenschaft muss von einem Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden. Die neuen Massnahmen müssen zudem verhältnismässig angewendet werden. Das heisst:
Sie sind immer auf den Einzelfall ausgerichtet.
Es gibt konkrete und aktuelle Anhaltspunkte für eine terroristische Gefahr.
Sie kommen nur zur Anwendung, wenn mildere Massnahmen nichts nützen oder verletzt werden.
Sie sind zeitlich befristet.
Die Rechtmässigkeit kann in jedem einzelnen Fall vom Bundesverwaltungsgericht überprüft werden.
Haltung von Bundesrat und Parlament
Aus der Sicht von Bundesrat und Parlament sprechen folgende Überlegungen für das Gesetz:
Bevölkerung besser schützen
Auch in der Schweiz gibt es Personen, von denen eine terroristische Gefahr ausgeht. Die heute möglichen Massnahmen und Instrumente wie etwa Programme zur Deradikalisierung genügen jedoch nicht. Deshalb fordern kantonale Behörden zusätzliche Instrumente zur Prävention. Diese erhalten sie mit dem neuen Gesetz. Mit den neuen rechtlichen Grundlagen kann die Polizei bereits einschreiten, wenn es konkrete und aktuelle Anhaltspunkte gibt, dass eine Person eine terroristische Aktivität ausüben wird. So kann die Bevölkerung künftig besser vor Terrorismus geschützt werden.
Gezielte Massnahmen
Jede Massnahme ist auf den Einzelfall abgestimmt. Grundsätzlich behalten mildere Massnahmen wie etwa Beschäftigungsprogramme oder psychologische Betreuung den Vorrang. Eine schärfere Massnahme kommt erst zum Zug, wenn die mildere nicht erfolgreich war oder nicht eingehalten wurde. Die Eingrenzung auf eine Liegenschaft als letztes Mittel muss immer von einem Gericht genehmigt werden.
Teil einer umfassenden Strategie
Die neuen polizeilichen Massnahmen ergänzen die bestehende Strategie des Bundes zur Terrorismusbekämpfung, welche Prävention, Repression und Reintegration umfasst. Die zusätzlichen präventiven Instrumente schliessen in dieser Strategie eine Lücke.
Rechtsstaatliche Prinzipien gewahrt
Bundesrat und Parlament erachten die neuen Instrumente als vereinbar mit den Grundrechten, der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK und mit den einschlägigen Menschenrechtsabkommen der UNO. Jede Massnahme unterliegt einem gerichtlichen Rechtsschutz: Die Eingrenzung auf eine Liegenschaft muss von einem Gericht genehmigt werden und sämtliche Massnahmen können nachträglich beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Die Rechtsstaatlichkeit ist damit gewährleistet.
Grundwerte wahren
Terrorismus ist immer auch ein Angriff auf die gesellschaftlichen Grundwerte und die demokratischen Einrichtungen eines Landes. Um diese zu wahren und zu schützen, muss Terrorismus entschieden und frühzeitig bekämpft werden. Dafür braucht es wirksame Instrumente. Das Gesetz sieht genau solche vor und ermöglicht es, Terrorismus zu bekämpfen, bevor es zu einem Attentat kommt.
Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament ein Ja zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT).
Was ist bisher geschehen?
8. Dezember 2017: Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) (Medienmitteilung).
22. Mai 2019: Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) (Medienmitteilung).
9. Dezember 2019 - 25. September 2020: Parlamentarische Beratungen (19.032)
3. Februar 2021: Der Bundesrat entscheidet, dass am 13. Juni 2021 über das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) abgestimmt wird. Vorausgesetzt ist, dass das Referendum zustande kommt (Medienmitteilung).
3. März 2021: Die Bundeskanzlei informiert, dass das Referendum gegen das PMT-Gesetz formell zustande gekommen ist (Medienmitteilung).
13. April 2021: Medienkonferenz mit den Argumenten von Bundesrat und Parlament (Medienmitteilung)
Fragen und Antworten
Nein, PMT führt nicht zu einer Beweislastumkehr. Das PMT-Verfahren unterscheidet sich nicht von anderen Verwaltungsverfahren – auch nicht in Bezug auf die Beweislast.
Den Beweis, dass die Voraussetzung für PMT-Massnahmen erfüllt sind, muss fedpol erbringen. Aus der Begründung der Verfügung muss schlüssig hervorgehen, dass von einer Person eine terroristische Gefahr ausgeht. Diese kann dazu vorgängig Stellung nehmen, wenn nicht gerade Gefahr im Verzug ist.
Wenn die betroffene Person mit den angeordneten PMT-Massnahmen nicht einverstanden ist, kann sie diese beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. Dabei kann er oder sie zum Beispiel argumentieren, fedpol gehe von falschen Tatsachen aus oder schätze etwas falsch ein. Die betroffene Person muss aber in keinem Fall beweisen, dass sie ungefährlich ist.
Kritik ist in einer offenen Gesellschaft immer berechtigt. Unter Professoren gibt es stets auch unterschiedliche Meinungen. Hunderte Schweizer Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten haben den Brief nicht unterzeichnet.
Es ist die Aufgabe von Experten, zu hinterfragen und zu kritisieren. Bund und Kantone haben gemäss Verfassung die Aufgabe, für die Sicherheit der Bevölkerung sorgen. Dazu leistet die PMT-Vorlage einen wichtigen und ausgewogenen Beitrag.
Ein renommierter Rechtsexperte hat im Auftrag von Bund und Kantonen den Hausarrest unter die Lupe genommen. Er ist zum Schluss gekommen, dass die schärfste PMT-Massnahme EMRK-konform angewendet werden kann, wenn Ausnahmen gewährt werden. Aber selbst wenn keine Lockerungen gewährt werden können, ist der Hausarrest nach Meinung von Bundesrat und Parlament mit der EMRK vereinbar.
Botschaft und Entwurf des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) wurden vom Gesamtbundesrat verabschiedet. Bei der Erarbeitung des Entwurfs wurden alle Stellungnahmen aus der Verwaltung berücksichtigt, auch jene der Direktion für Völkerrecht. National- und Ständerat haben das Gesetz, so wie es dem Stimmvolk vorgelegt wird, mit deutlicher Mehrheit angenommen.
Bundesrat und Parlament wollen die Bevölkerung besser vor terroristischen Anschlägen schützen. Dafür muss die Polizei eingreifen können, bevor es zu spät ist. Es braucht in bestimmten Fällen präventive Instrumente wie zum Beispiel Kontakt- oder Ausreiseverbote oder im äussersten Fall auch einen Hausarrest, um eine radikalisierte Person von terroristischen Straftaten abzuhalten. Solche Instrumente sind heute in den Kantonen nicht oder jedenfalls nicht ausreichend vorhanden. Wenn alle vorhandenen kantonalen Massnahmen ausgeschöpft sind und die Terrorgefahr damit nicht abgewendet werden kann, sollen die Kantone künftig bei fedpol PMT-Massnahmen beantragen können.
Das Strafrecht ist keine Alternative zu PMT. Das Ziel des Strafrechts ist es, Personen für begangene Straftaten zu bestrafen. Mit PMT sollen Personen aber davon abgehalten werden, überhaupt erst eine terroristische Straftat zu begehen. Das Strafrecht greift erst, wenn jemand einen terroristischen Angriff konkret vorbereitet oder eine terroristische Straftat begangen, also bereits Propaganda verbreitet oder bei einem Anschlag Menschen verletzt und getötet hat. Für terroristische Attacken mit Alltagsgegenständen wie Fahrzeugen oder Messern braucht es aber praktisch keine Vorbereitung oder Unterstützung, umso wichtiger sind präventive Massnahmen.
Terrorismus ist eine reale Bedrohung in der Schweiz. Einige Beispiele:
2020 kam es in der Schweiz (Morges, Lugano) zu zwei Messerattacken mit mutmasslich terroristischem Hintergrund.
Im November 2020 verübt ein Dschihadist einen Anschlag in Wien. Der Attentäter hatte im Sommer direkten Kontakt zu zwei Schweizern, gegen welche die Bundesanwaltschaft aktuell ermittelt.
Bei der Bundesanwaltschaft sind zurzeit 80 Strafverfahren im Bereich des dschihadistisch motivierten Terrorismus hängig.
Der Nachrichtendienst des Bundes schätzt die terroristische Bedrohung nach wie vor als erhöht ein.
Seit 2015 wurden in der Schweiz zahlreiche Personen wegen Terrorismus verurteilt.
Ja. Für die neuen präventiv-polizeilichen Massnahmen gelten alle rechtsstaatlichen Garantien und Verfahrensvorschriften. Die Massnahmen müssen immer verhältnismässig sein. Jede Massnahme kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Im Fall des sogenannten Hausarrests muss sogar ein Gericht zustimmen.
Im Auftrag von Bund und Kantonen hat Andreas Donatsch, emeritierter Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht, die Vereinbarkeit des Hausarrests mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geprüft. In seinem Gutachten vom April 2019 ist er zum Schluss gekommen, dass die Massnahme EMRK-konform angewendet werden kann, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden.
Dies ist einmal dann der Fall, wenn der Vollzug des Hausarrests gelockert ist und genügend Ausnahmen gewährt werden, die Kontakte zur Aussenwelt und ein soziales Leben ermöglichen. Dann kann es sich um eine blosse Freiheitsbeschränkung handeln, für die weniger strenge Voraussetzungen gelten. Im Gesetz findet sich ausdrücklich die Möglichkeit, dass Ausnahmen vom Hausarrest gewährt werden können. Ein Betroffener oder eine Betroffene hat damit die Möglichkeit, eine Ausbildung fortzusetzen oder an einem Fussballtraining, an der Hochzeit des Bruders oder am Elternabend des Kindes teilzunehmen.
Oft werden beim Vollzug des Hausarrests solche Lockerungen aber nicht möglich sein. Das bedeutet, dass es sich um einen Freiheitsentzug handelt. Ein solcher ist nach der EMRK dann rechtmässig, wenn er der Durchsetzung einer gesetzlichen Pflicht dient. Das Gesetz übernimmt diese Voraussetzung: Die Eingrenzung auf eine Liegenschaft darf nur dann angeordnet werden, wenn eine Person gegen mildere PMT-Massnahmen verstossen hat. Der Hausarrest muss also notwendig sein, um die milderen Massnahmen durchzusetzen. Damit ist er gemäss EMRK rechtmässig.
Das Recht, in der Demokratie Veränderungen zu fordern und zu erkämpfen, wird durch PMT nicht eingeschränkt. Im Gegenteil: Präventiv-polizeiliche Massnahmen schützen gerade jene gesellschaftliche und rechtliche Grundordnung, in der sich die freie Meinungsäusserung überhaupt erst entfalten kann.
Das steht ausdrücklich im Zweckartikel des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS), zu welchem die PMT-Massnahmen gehören: «Dieses Gesetz dient der Sicherung der demokratischen und rechtsstaatlichen Grund-lagen der Schweiz sowie dem Schutz der Freiheitsrechte ihrer Bevölkerung.» Diesem Zweck ist jede Behörde und jedes Gericht unterworfen. Jede Einschränkung von Freiheitsrechten, die einem anderen Zweck als diesem dient, stellt einen Verstoss gegen das Gesetz selber dar.
Mit den PMT-Massnahmen soll also die freiheitliche, rechtsstaatliche, demokratische Grundordnung der Schweiz vor Terrorismus geschützt werden. Zu dieser Grundordnung gehören beispielsweise die Gleichheit der Menschen, die Menschenwürde, die Meinungsäusserungsfreiheit oder die politischen Rechte. Wer diese Grundordnung mit terroristischen Aktivitäten, also mit schweren Straftaten oder der Verbreitung von Furcht und Schrecken umstürzen will, ist ein terroristischer Gefährder.
PMT-Massnahmen können nur gegen terroristische Gefährder angeordnet werden. Und es braucht konkrete und aktuelle Anhaltspunkte, dass jemand eine terroristische Aktivität verüben wird. Fedpol schätzt, dass PMT-Massnahmen in wenigen Dutzend Fällen pro Jahr angeordnet werden.
PMT respektiert und schützt die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass Massnahmen des Kinderschutzes in jedem Fall Vorrang haben. Nur wenn eine terroristische Gefahr nicht anders abgewendet werden kann, dürfen Massnahmen wie Kontaktverbote oder Ausreiseverbote verfügt werden. Unter diesen Umständen sind Massnahmen auch gegen Kinder zulässig.
Erkenntnisse verschiedener europäischer Sicherheitsbehörden zeigen, dass terroristische Propaganda speziell auch auf Kinder und Jugendliche abzielt und ihre Wirkung entfaltet. Kinder und besonders Pubertierende sind je nach Lebenssituation besonders empfänglich für radikale Ideologien.
2016 stach eine 15-jährige IS-Sympathisantin bei einer Polizeikontrolle im Bahnhof von Hannover einem Polizisten mit einem Messer in den Hals. Die jüngsten Dschihad-Reisenden waren 15 und 16 Jahre alt, als sie die Schweiz verliessen. Eine Schweizer Anti-Terroroperation im Jahr 2019 richtete sich gegen sechs junge Erwachsene und fünf noch nicht volljährige Jugendliche.
Die gewählten Altersgrenzen sind nicht zufällig, sie fügen sich in das bereits geltende Recht ein. In der Schweiz ist ein Kind von 10 Jahren strafmündig. Ab 15 Jahren können freiheitsentziehende Massnahmen nach Jugendstrafrecht ausgesprochen werden. Dem entspricht die Altersgrenze von 15 Jahren für den Hausarrest.
Die präventive Wirkung der polizeilichen Massnahmen ist bei Kindern und Jugendlichen besonders wichtig. Können sie der terroristischen Propaganda entzogen, von radikalisierten Kreisen ferngehalten und damit letztlich von einer terroristischen Straftat abgehalten werden, sind sie auch vor den enormen negativen Auswirkungen einer terroristischen Straftat auf ihren gesamten weiteren Lebenslauf bewahrt.
Der Bundesrat genehmigt das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zur Übermittlung von Flugpassagierdaten
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. November 2025 das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) zur Übermittlung von Flugpassagierdaten (PNR) gutgeheissen. Das Abkommen regelt die Übermittlung von Flugpassagierdaten durch die Luftverkehrsunternehmen aus der EU an die Schweiz, die Bearbeitung dieser Daten durch die Schweiz und den Informationsaustausch zwischen den für die Bearbeitung von PNR verantwortlichen nationalen Stellen der Vertragsparteien. Damit soll die Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität verstärkt werden. Ausserdem hat der Bundesrat an derselben Sitzung die Teilinkraftsetzung von drei Artikeln des Flugpassagierdatengesetzes beschlossen.
8. Oktober 2025
Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Flugpassagierdatenverordnung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Oktober 2025 die Vernehmlassung zur Flugpassagierdatenverordnung eröffnet. Mit dieser Verordnung wird das neue Flugpassagierdatengesetz umgesetzt. Damit dürfen die Schweizer Sicherheitsbehörden künftig die Daten von Flugpassagieren zur Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität bearbeiten.
30. April 2025
Bundesrat setzt Hamas-Verbot in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. April 2025 beschlossen, das Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen per 15. Mai 2025 in Kraft zu setzen.
13. November 2024
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Stärkung des SIS im Kampf gegen Terrorismus und schwere Kriminalität
Europol wird einem Schengen-Staat künftig Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen im Schengener Informationssystem (SIS) vorschlagen können; dies bei einem Verdacht auf Terrorismus oder schwere Kriminalität. Diese Schengen-Weiterentwicklung erfordert auch in der Schweiz gesetzliche Anpassungen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2024 die entsprechende Botschaft verabschiedet.
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13. April 2021
Eingreifen bevor es zu spät ist
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