Verbesserung der polizeilichen Datenabfrage
Der Bundesrat will die polizeiliche Datenabfrage effizienter gestalten. Schweizweit sollen alle Polizeien über eine gemeinsame Abfrageplattform gegenseitig Informationen abfragen können. Dafür plant der Bundesrat eine Änderung im Bundesrecht und hat an seiner Sitzung vom 18. Februar 2026 die Vernehmlassung zu zwei Vorlagen eröffnet. Eine Vorlage betrifft die Schaffung einer Verfassungsgrundlage; die andere Vorlage ist eine Teilrevision des Bundesgesetzes über polizeiliche Informationssysteme (BPI).
Medienkonferenz vom 19. Februar 2026
Die Polizei in der Schweiz ist föderalistisch organisiert. Jedes Polizeikorps betreibt eigene polizeiliche Informationssysteme. Die gegenseitige Abfrage von Informationen erfolgt derzeit über den Amtshilfeweg. Dies führt zu ineffizienten Abläufen, in dringlichen Fällen zu Verzögerungen und teilweise zu Doppelspurigkeiten in der Fallbearbeitung.
Das Parlament fordert mit zwei Motionen eine verbesserte Datenabfrage zwischen den Kantonen sowie zwischen Bund und Kantonen, um die Polizeiarbeit in der Schweiz effizienter zu gestalten. Die Motion 18.3592 Eichenberger verlangt die Schaffung einer schweizweiten Abfrageplattform. POLAP (Abkürzung für Polizeiliche Abfrageplattform) soll es den Polizeikorps der Kantone und den Polizeiorganen des Bundes erlauben, auf polizeiliche Daten in der gesamten Schweiz zuzugreifen. Die Abfrageplattform wurde gemeinsam mit den Kantonen entwickelt und ist seit August 2024 in Betrieb. Bereits heute können über POLAP die Bundessysteme, wie das Automatisierte Polizeifahndungssystem RIPOL, sowie die bestehenden Systeme der Europäischen Union, zum Beispiel das Schengener Informationssystem, direkt abgefragt werden. Kantonale Polizeidatenbanken können aber bisher aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlage nicht an POLAP angeschlossen werden.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates fordert deshalb in einer zweiten Motion 23.4311, dass auf Bundesebene eine verfassungsrechtliche Grundlage geschaffen wird, damit der gegenseitige Datenaustausch zwischen den Kantonen und zwischen Bund und Kantonen ermöglicht wird. Die Kantone arbeiten parallel zu den Arbeiten auf Bundesebene daran, die Rechtsgrundlagen im Rahmen eines Konkordats zu schaffen. Der Bundesrat begrüsst diese Bestrebungen, die dazu beitragen sollen, die gegenseitige Datenabfrage so bald wie möglich umsetzen zu können. Die Arbeiten auf beiden Ebenen finden in gegenseitiger Absprache statt.
Nach der Vernehmlassung, die am 26. Mai 2026 abgeschlossen sein wird, werden die Ergebnisse ausgewertet. Anschliessend ist vorgesehen, dass dem Bundesrat die Botschaft bis Ende 2026 vorgelegt wird. Über die Verfassungsgrundlage werden Volk und Stände in einer Volksabstimmung befinden.