Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)

Seit den Anschlägen von Paris im Jahr 2015 haben terroristisch motivierte Täter in Europa mehrere Dutzend Attentate verübt. Laut dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bleibt die Terrorbedrohung auch in der Schweiz erhöht.

Seit dem 1. Juni 2022 sind alle Massnahmen des Bundesgesetzes über polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) in Kraft. Mit dieser neuen rechtlichen Grundlage kann die Polizei präventiv besser eingreifen. 

Grundsätze

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen erlauben es der Polizei, früher und präventiv einzuschreiten, wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte vorliegen, dass von einer Person eine terroristische Gefahr ausgeht. Terroristische Gefährder können auf Antrag eines Kantons, des NDB oder allenfalls einer Gemeinde künftig zu Gesprächen aufgeboten werden. Sie können verpflichtet werden, sich regelmässig bei der Polizei zu melden.

Die polizeilichen Massnahmen im Überblick

Die polizeilichen Massnahmen im Überblick (Grafik)

Das neue Gesetz enthält eine Reihe von Bestimmungen, um eine willkürliche und unverhältnismässige Anwendung zu verhindern: Gegen jede Massnahme kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Sämtliche Massnahmen sind zeitlich befristet. Die Eingrenzung auf eine Liegenschaft muss von einem Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden. Die neuen Massnahmen müssen zudem verhältnismässig angewendet werden. Das heisst:

  • Sie sind immer auf den Einzelfall ausgerichtet.
  • Es gibt konkrete und aktuelle Anhaltspunkte für eine terroristische Gefahr.
  • Sie kommen nur zur Anwendung, wenn mildere Massnahmen nichts nützen oder verletzt werden.
  • Sie sind zeitlich befristet.
  • Die Rechtmässigkeit kann in jedem einzelnen Fall vom Bundesverwaltungsgericht überprüft werden.

Sich ergänzende und verknüpfte Massnahmenpakete

Die vom Bundesrat 2015 verabschiedete Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung stellt klar: Zur Erreichung der zentralen Ziele (Verhinderung von Terrorismus auf Schweizer Territorium; kein Export und keine Unterstützung von Terrorismus von der Schweiz aus) braucht es Massnahmen, die der Komplexität einer Radikalisierung Rechnung tragen. Es müssen alle Phasen der Radikalisierung einer Person erfasst werden – von den ersten Ansätzen dieser Radikalisierung über die Strafverfolgung einschliesslich des Strafvollzugs bis hin zur Reintegration der Person in die Gesellschaft.

Der Nationale Aktionsplan (NAP) zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus wurde Ende November 2017 verabschiedet und beinhaltet Massnahmen der Prävention und der Integration. Mit einer Teilrevision des Strafgesetzbuches (StGB), die am 1. Juli 2021 in Kraft trat, wird das strafrechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung des Terrorismus verstärkt. Das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) ist das dritte grosse Projekt. Es knüpft an die anderen Projekte an und verstärkt gezielt das bereits aufgebaute Dispositiv der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung.

 

Dokumentation



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Letzte Änderung 05.07.2022

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