Verwaltungsrechtliche Freiheitsentzüge im Migrationsbereich
Anlässlich ihrer Besuche überprüft die Kommission die Eignung der Infrastruktur der Bundesasylzentren, namentlich für Familien mit Kindern, aber auch die Betreuung (insbesondere von vulnerablen Personen) und das Angebot an Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylsuchende.
Im Unterschied zur Haft im Rahmen des Straf- und Massnahmenvollzugs bezweckt die ausländerrechtliche Administrativhaft nicht die Sanktionierung einer strafbaren Handlung, sondern die Sicherung des Wegweisungsvollzugs einer ausländischen Person ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgrund eines behördlichen Entscheids.
Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags begleitet die Kommission seit Juli 2012 Rückführungen auf dem Luftweg der Vollzugsstufe 4 und überprüft die Behandlung der rückzuführenden Personen, die sich aufgrund eines rechtskräftigen Wegweisungsentscheids im verwaltungsrechtlichen Freiheitsentzug befinden.