Die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» gefährdet Wohlstand, Sicherheit und Stabilität der Schweiz
Die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» verlangt, dass bis zum Jahr 2050 nicht mehr als 10 Millionen Menschen ständig in der Schweiz leben. Um dies zu erreichen, fordert sie starre Obergrenzen und notfalls die Kündigung völkerrechtlicher Verträge. Diese Forderungen bringen grosse Unsicherheit und gefährden die Stabilität der Schweiz. Die Initiative schadet der Wirtschaft, bedroht die innere Sicherheit und stellt den bewährten bilateralen Weg mit der EU sowie die humanitäre Tradition der Schweiz in Frage. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative daher ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag ab.
Unsicherheit in unsicheren Zeiten
Die Initiative gefährdet den bilateralen Weg mit der EU in einer unsicheren Zeit. Der Bundesrat sieht darin ein grosses Risiko. Die EU ist die wichtigste politische und wirtschaftliche Partnerin der Schweiz. Stabile Beziehungen zur EU sind gerade in unsicheren Zeiten besonders wichtig. Deshalb will der Bundesrat den bilateralen Weg mit neuen Abkommen stabilisieren und weiterentwickeln und so den Wohlstand langfristig sichern.
Gefährdung von Wohlstand und Arbeitsplätzen
Die Initiative schadet dem Wohlstand der Schweiz. Schweizer Unternehmen sind auf Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen. Ohne die Personenfreizügigkeit könnten sie nicht mehr unbürokratisch Personal aus dem EU-Raum einstellen. Darunter würden die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die wirtschaftliche Entwicklung leiden. Analysen zeigen, dass der Schweizer Wirtschaft Erträge in Milliardenhöhe entgehen würden und der Bevölkerung weniger Geld zur Verfügung stünde, wenn die Bilateralen I wegfallen.
Versorgung im Gesundheitswesen bedroht
Die starren Vorgaben der Initiative gefährden das Funktionieren der Gesellschaft. Bereits heute ist die Zahl derjenigen Menschen, die in Rente gehen, höher als die Zahl derjenigen, die neu in den Arbeitsmarkt eintreten. Ohne Zuwanderung könnten in zehn Jahren mehrere hunderttausend Arbeitskräfte fehlen. Insbesondere Spitäler und Pflegeheime sind auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Bei einer Annahme der Initiative könnten sie alte und kranke Menschen nicht mehr so wie heute behandeln und pflegen. Auch andere Branchen, wie beispielsweise der Bau, stünden vor grossen Problemen, was negative Konsequenzen für den Unterhalt der Infrastrukturen hätte.
Weniger Sicherheit und mehr Asylgesuche
Die Initiative würde den Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus erschweren. Mit einer Kündigung der Personenfreizügigkeit stünde auch die Beteiligung der Schweiz am Schengen-Abkommen in Frage. Polizei und Grenzschutz hätten keinen Zugriff mehr auf die europäischen Sicherheits- und Fahndungsdatenbanken. Die Schweiz müsste auch mit mehr Asylgesuchen rechnen, da das Dublin-Abkommen ebenfalls wegfallen dürfte. Asylsuchende, die in einem EU-Staat abgewiesen wurden, könnten in der Schweiz ein neues Gesuch stellen. Gleichzeitig könnte die Schweiz niemanden mehr in andere europäische Staaten überstellen. Dies würde zu jährlichen Mehrkosten von mehreren hundert Millionen Franken führen.
Isolation und Gefährdung der humanitären Tradition
Die Initiative verlangt, dass die Schweiz sich gegen bestehende völkerrechtliche Verträge stellt. Dies würde dazu führen, dass sie Abkommen im Bereich der Menschenrechte neu verhandeln oder kündigen müsste. Das könnte etwa die Europäische Menschenrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention oder die UNO-Kinderrechtskonvention betreffen. Damit würde sich die Schweiz international isolieren und ihre Glaubwürdigkeit sowie ihre humanitäre Tradition gefährden.
Bundesrat setzt auf Lösungen statt auf Kündigung
Die Initiative schafft Probleme und liefert keine Lösungen. Der Bundesrat nimmt die Herausforderungen des Bevölkerungswachstums ernst, setzt aber auf gezielte Massnahmen:
Der Bundesrat will den bilateralen Weg mit der EU stabilisieren. Er hat bei den Verhandlungen mit der EU (Bilaterale III) eine neu konzipierte Schutzklausel ausgehandelt. Damit kann die Schweiz bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen die Zuwanderung aus dem EU-Raum einschränken, ohne den bilateralen Weg zu gefährden.
Der Bundesrat will das inländische Potenzial an Arbeitskräften besser nutzen.
Der Bundesrat sorgt dafür, dass günstige Wohnungen gebaut werden können.
Bund, Kantone, Städte und Gemeinden wollen die Zahl der Asylgesuche deutlich reduzieren.
Die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»
Die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» verlangt, dass bis 2050 nicht mehr als 10 Millionen Menschen ständig in der Schweiz leben. Überschreitet die ständige Wohnbevölkerung vor dem Jahr 2050 9,5 Millionen Personen, so müssen Bundesrat und Parlament insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug Massnahmen ergreifen. Der Bundesrat muss zudem bei internationalen Abkommen, die zum Bevölkerungswachstum beitragen, Ausnahmebestimmungen und Schutzklauseln anrufen oder aushandeln. Bei Überschreiten der 10-Millionen-Grenze vor 2050 muss die Schweiz diese Abkommen kündigen. Dies gilt nach zwei Jahren namentlich auch für das Abkommen über den freien Personenverkehr mit der EU. Dadurch fallen die anderen sechs Verträge der Bilateralen I mit der EU weg. Die Beteiligung der Schweiz an den Schengen- und Dublin-Abkommen der EU wäre infrage gestellt.
Weitere Infos
14. Januar 2026
Schwellenwerte zur Einschränkung der Personenfreizügigkeit mit Kroatien nicht erreicht
Für Arbeitskräfte aus Kroatien gelten keine Kontingente mehr. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 14. Januar 2026 informiert, dass die Zahl der Bewilligungen B und L, die kroatischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 erteilt wurden, unter den Schwellenwerten geblieben ist, die eine Auslösung der Ventilklausel ermöglicht hätten. Für Kroatien gilt nun die volle Personenfreizügigkeit.
19. Dezember 2025
Bundesrat verabschiedet Verhandlungsmandat für eine Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus der EU
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 das Verhandlungsmandat für eine ausgewählte Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus der EU verabschiedet. Dieser hatte das Parlament in der Herbstsession im Rahmen der Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts im Grundsatz zugestimmt. Für die konkrete Beteiligung braucht es eine Vereinbarung mit der EU, welche die Zusammenarbeit regelt. Eine Verpflichtung, sich in einem bestimmten Jahr zu beteiligen, soll darin nicht festgehalten werden. Die Schweiz entscheidet jedes Jahr selbst, ob und wie sie sich an Solidaritätsmassnahmen beteiligen will.
26. November 2025
Der Bundesrat ändert die Verordnung über den freien Personenverkehr, um unberechtigte Sozialleistungsbezüge zu verhindern
Der Bundesrat ergreift Massnahmen gegen unberechtigte Aufenthaltsansprüche und Sozialleistungsbezüge. Im Rahmen der Begleitmassnahmen zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» hat er eine Änderung der VFP betreffend die Bewilligungserteilung an EU/EFTA-Staatsangehörige, die im Personalverleih angestellt sind, verabschiedet. Diese Massnahme verhindert die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen B bei unterjähriger Beschäftigung und den unberechtigten Bezug von Sozialleistungen.
13. Juni 2025
Paket Schweiz-EU: Der Bundesrat heisst die Abkommen gut und eröffnet die Vernehmlassung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Juni 2025 die Abkommen des Pakets zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) gutgeheissen und die Vernehmlassung eröffnet. Nachdem die Schweiz im Dezember 2024 die Verhandlungen mit der EU erfolgreich abschliessen konnte, hat der Bundesrat die Umsetzungsgesetzgebung, inklusive Begleitmassnahmen, finalisiert. Die offenen Fragen in Bezug auf den Lohnschutz, die Zuwanderung, den Strom und die Art des Referendums konnten in den letzten fünf Monaten entschieden und der Öffentlichkeit präsentiert werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Oktober 2025. Mit dem Paket strebt der Bundesrat eine für die Schweiz massgeschneiderte, sektorielle Beteiligung am EU-Binnenmarkt und Kooperationen in ausgewählten Bereichen an. In Anbetracht der unruhigen Weltlage sind gute Beziehungen mit den Nachbarstaaten zentral.
14. Mai 2025
Bundesrat definiert Kriterien für Anwendung der Schutzklausel
Nachdem der Bundesrat die Schutzklausel in den Verhandlungen mit der EU konkretisiert hatte, nahm er am 14. Mai 2025 deren inländische Umsetzung zur Kenntnis. Er muss die Auslösung der Schutzklausel im Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) prüfen und geeignete Schutzmassnahmen vorschlagen, wenn etwa die Nettozuwanderung, die Arbeitslosigkeit oder der Sozialhilfebezug gewisse Schwellenwerte überschreiten. Zudem kann der Bundesrat die Auslösung der Schutzklausel prüfen, wenn weitere Indikatoren darauf hindeuten, dass die Personenfreizügigkeit mit der EU zu schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen in der Schweiz führen. Diese inländische Umsetzung der Schutzklausel soll in die Vernehmlassungsvorlage für das Gesamtpaket mit der EU aufgenommen werden.
22. November 2025
ETH-Tag 2025
Festrede von Bundesrat Beat Jans
23. Oktober 2025
Pfeffinger Forum 2025
Rede von Bundesrat Beat Jans
4. September 2025
Baseltalks
Rede von Bundesrat Beat Jans
19. August 2025
Rentrée des Entreprises 2025 – FER Genève
Discours du conseiller fédéral Beat Jans
17. Januar 2025
Albisgüetli-Tagung
Rede von Bundesrat Beat Jans
19. Dezember 2025
Beat Jans: Wer steuert die Zuwanderung in die Schweiz?
Interview, 18. Dezember 2025: SRF, Tagesgespräch
18. Dezember 2025
Wie viele Menschen verträgt die Schweiz denn, Herr Jans?
Interview, 18. Dezember 2025: Blick; Lucien Fluri, Céline Zahno
28. Oktober 2025
Bundesrat Beat Jans würdigt Integrationsvorlehre als Erfolgsmodell
Beim Besuch in einem Lehrbetrieb im Kanton Freiburg am 28. Oktober 2025 hat Bundesrat Beat Jans zusammen mit den Freiburger Staatsräten Olivier Curty und Philippe Demierre die guten Ergebnisse der Integrationsvorlehre (INVOL) und die wichtige Rolle der Betriebe und der Berufsfachschulen gewürdigt. In der INVOL werden Geflüchtete und Zugewanderte während eines Jahres auf eine berufliche Grundausbildung vorbereitet. INVOL leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Integration und zur Ausbildung von Fachkräften in der Schweiz, wie eine vom Staatssekretariat für Migration (SEM) in Auftrag gegebene Evaluation zeigt.