Eidg. Justiz- und Polizeidepartement
Da der Verfassungsartikel zur Ausschaffungsinitiative verschiedene Interpretationen zulässt, schickt der Bundesrat zwei Varianten in die Vernehmlassung. Die vom Bundesrat favorisierte Variante sieht vor, dass ein Landesverweis ausgesprochen werden muss, wenn eine Tat des Deliktkatalogs begangen und eine Freiheitsstrafe von über 6 Monaten verhängt wurde. Der Katalog umfasst schwere Sexual- und Gewaltstraftaten sowie schwere Vermögensdelikte. Die vom Initiativkomitee eingebrachte Variante dagegen soll auch bei leichteren Verbrechen und Vergehen und unabhängig vom Strafmass zu einer automatischen Ausweisung führen.
Die Volksinitiative „Staatsverträge vors Volk“ führt nicht zu einer Stärkung der Demokratie. Bereits heute bestimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die zentralen Weichenstellungen der schweizerischen Aussenpolitik. Die rasche Umsetzung unbestrittener Staatsverträge dient der Verlässlichkeit der Schweiz als internationale Partnerin und ist somit Teil von guten Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft. Eine Annahme der Initiative dürfte unerwünschte Auswirkungen auf den Werk- und Finanzplatz Schweiz haben.





