Conferenza stampa al Consiglio dei ministri di giustizia e degli interni dell’UE a Bruxelles: dichiarazione della consigliera federale Simonetta Sommaruga
Berna, 03.03.2014 - Vale il testo parlato.
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Vor drei Wochen hat sich die Schweizer Bevölkerung für einen Systemwechsel in der Zuwanderung ausgesprochen. Der neue Verfassungstext sieht vor, dass die Zuwanderung mit Kontingenten geregelt wird. Einen Stopp der Zuwanderung verlangt der neue Verfassungstext nicht.
Das neue System mit Kontingenten wird in drei Jahren in Kraft treten. Wie genau dieses Kontingentssystem dann aussehen soll, sagt der neue Verfassungstext nicht. Die Diskussion darüber hat eben erst begonnen.
Der Bundesrat seinerseits wird bis Ende Juni ein Umsetzungskonzept vorlegen. Die Arbeiten daran laufen. Ende Jahr folgt dann der Gesetzesentwurf für die Vernehmlassung. Danach folgt die Debatte im Parlament.
Zum Freizügigkeitsabkommen mit der EU lässt sich heute Folgendes sagen: Der Bundesrat wird es nicht kündigen. Die Schweiz wird es weiterhin voll anwenden, bis in drei Jahren, also 2017, das neue System in Kraft tritt. Für die Bürgerinnen und Bürger der EU, die in der Schweiz leben, und für die grosse Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, heisst das, dass sie dies weiterhin tun können. Auch wenn das Abkommen gekündigt werden müsste können sie ihre Bewilligung behalten. Das Abkommen sieht das so vor.
Zu Kroatien: Der neue Verfassungstext lässt es nicht zu, das Abkommen zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien in der aktuellen Form zu unterzeichnen. Die Schweiz will Bürgerinnen und Bürger Kroatiens nicht diskriminieren. Ich habe dies vor zwei Wochen der Aussenministerin Kroatiens persönlich mitgeteilt. Ich habe ihr auch gesagt, dass der Bundesrat nun nach Möglichkeiten sucht, um eine Diskriminierung Kroatiens möglichst zu vermeiden. Mein Departement erarbeitet dazu in den nächsten Wochen Vorschläge an den Bundesrat.
Sie sehen, meine Damen und Herren: Vieles ist im Moment im Fluss. Viele wichtige Fragen lassen sich heute, drei Wochen nach der Abstimmung, nicht beantworten. Wir werden die Antworten aber in den kommenden Wochen, Monaten und Jahren Schritt für Schritt erarbeiten.
Genau dies habe ich heute hier in Brüssel auch meinen Amtskolleginnen und Amtskollegen gesagt. Und ich habe ihnen versichert, dass wir das in engem gegenseitigen Austausch tun wollen - so wie dies unter Nachbarn üblich ist. Schliesslich liegt die Schweiz auch nach der Abstimmung vom 9. Februar mitten in Europa.
Ich habe heute eine Reihe von Gesprächen mit Amtskolleginnen und Amtskollegen geführt. Diese Gespräche waren freundschaftlich und konstruktiv. Meine Gesprächspartner haben mir gesagt, dass sie das politische System der Schweiz respektieren, auch wenn dieses System die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz jetzt auf die Probe stelle. Alle haben Interesse gezeigt an einem intensiven und engen Austausch.
Bei aller Freundschaftlichkeit haben meine Gesprächspartner aber auch betont, dass das die Personenfreizügigkeit ein Kernelement der europäischen Gemeinschaft ist und als Prinzip nicht verhandelbar. Der Ball liege jetzt bei der Schweiz. Sie müsse Vorschläge machen zur Umsetzung des neuen Zuwanderungssystems und zur Kroatien-Frage. Meine Gesprächspartner haben ausnahmslos aber auch Verständnis dafür gezeigt, dass eine Lösung, die wir ja alle anstreben, Zeit braucht.
Ein Wort noch zu Schengen/Dublin: Für die Schweiz ändert sich bei dieser Zusammenarbeit wegen der Abstimmung nichts. Ob die beiden Abkommen infrage gestellt würden, wenn die Schweiz dereinst keine Freizügigkeit mehr hätte, ist eine hypothetische Frage. Diese Frage war deshalb auch nicht Gegenstand der Gespräche heute. Und heute hat hier niemand diese Zusammenarbeit infrage gestellt.
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Ultima modifica 19.01.2023