BFM: Praxisanpassungen im Asylverfahren

Bern. Das Bundesamt für Migration (BFM) überprüft fortlaufend die Situation sowohl in den Herkunftsstaaten von Asylsuchenden wie auch in den Dublin-Staaten. Es passt seine Praxis aktuell in zwei Fällen an.

  1. Die aktuelle Situation in Griechenland führt zu einer Anpassung der Durchführung des Dublin-Verfahrens. Das BFM verzichtet bis auf Weiteres mehrheitlich auf Dublin-Verfahren mit Griechenland und prüft entsprechende Asylgesuche selbst.
      
  2. Die Verbesserung der Situation in Sri Lanka veranlasst das BFM die Wegweisungspraxis für abgewiesene srilankische Asylsuchende zu ändern. Personen, deren Gesuch abgelehnt wird, müssen im Regelfall die Schweiz verlassen. Bei Personen mit vorläufiger Aufnahme wird die Möglichkeit der Wegweisung neu überprüft. Für anerkannte Flüchtlinge aus Sri Lanka hat diese Praxisanpassung keine Auswirkungen. Sie können weiterhin in der Schweiz bleiben.
      

Griechenland: Weitgehender Verzicht auf Dublin-Verfahren

Die Schweiz hat das Dublin Assoziierungsabkommen am 12. Dezember 2008 umgesetzt. Dieses Abkommen regelt die Zuständigkeit eines bestimmten Dublin-Staates für die Durchführung des Asyl- und Wegweisungsverfahrens, wobei das nationale Recht des zuständigen Dublin-Staates Anwendung findet. Wird ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht, prüft das BFM, ob ein anderer Dublin-Staat für die Prüfung des Asylgesuchs zuständig ist und leitet gegebenenfalls ein Dublin-Verfahren und die Überstellung in den zuständigen Staat ein.

Angesichts der anhaltend unbefriedigenden Situation im Asylbereich in Griechenland, die durch mehrere unabhängige Organisationen bestätigt wird, hat das BFM entschieden, seine Praxis anzupassen und so lange mehrheitlich auf Dublin-Verfahren mit Griechenland zu verzichten und die Asylgesuche selbst zu prüfen, bis Griechenland seinen Verpflichtungen als Dublin-Staat nachkommen kann (Durchführung ordentlicher Verfahren, Unterbringung). Diese Praxisanpassung gilt ab sofort.

Das BFM wird in der nächsten Zeit zusammen mit Griechenland prüfen, wie Griechenland unterstützt werden kann, die Situation im Asylbereich zu verbessern und seinen Verpflichtungen im Asylbereich wieder nachzukommen.

Bis dahin trägt das BFM der schwierigen Lage, denen asylsuchende Personen vor allem im Bereich der Aufnahme ausgesetzt sind, Rechnung. Hingegen wird bei Personen, denen der Zugang zum Asylverfahren in Griechenland möglich war und die über eine Unterkunft verfügten, das Dublin-Verfahren weiterhin durchgeführt.

Das BFM hat bereits im Februar 2009 beschlossen, bei besonders verletzlichen Personen keine Dublin-Verfahren mit Griechenland mehr durchzuführen. Die Mehrheit der Dublin-Staaten führen ebenfalls keine oder nur eingeschränkt Dublin-Verfahren mit Griechenland durch.

Seit dem 12. Dezember 2008 bis Ende 2010 wurden mit rund 940 Personen ein Dublin-Verfahren durchgeführt. Bei rund 400 Personen wurde auf ein Dublin-Verfahren verzichtet, da es sich um besonders verletzliche Personen gehandelt hat. Insgesamt rund 150 Personen wurden nach Griechenland überstellt.

Sri Lanka: Teilweise Anpassung der Wegweisungspraxis

Das BFM verfolgt die Entwicklung der Lage in Sri Lanka laufend und sorgfältig. Nach einer eingehenden Überprüfung der Situation ist das BFM zum Schluss gekommen, dass sich die Sicherheitslage in Sri Lanka deutlich entspannt hat und eine Rückkehr von abgewiesenen asylsuchenden Personen neu auch in den Norden und Osten des Landes wieder zulässt. Eine Ausnahme bilden Personen, die zuletzt im ehemals von der Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) kontrollierten "Vanni-Gebiet" lebten und über kein Beziehungsnetz ausserhalb dieses Gebietes verfügen. Im Rahmen der Einzelfallprüfung wird der individuellen Situation jeder einzelnen Person Rechnung getragen.

Nicht geändert wird die Praxis für anerkannte Flüchtlinge: Diese Personen können weiterhin in der Schweiz bleiben.

Die neue Wegweisungspraxis wird gestaffelt umgesetzt. Ab 1. März 2011 werden Asylgesuche, die abgelehnt werden, gemäss der angepassten Wegweisungspraxis entschieden. Mit der Überprüfung des Status von Personen, die vorläufig aufgenommen wurden, wird das BFM im Juni 2011 beginnen. Auch hier erfolgt eine Einzelfallprüfung, wobei ebenfalls der fortgeschrittenen Integration der betroffenen Personen in der Schweiz Rechnung getragen wird. Personen, welche selbständig nach Sri Lanka zurückkehren möchten, erhalten finanzielle und logistische Unterstützung.

Ende 2010 hielten sich rund 1'800 srilankische Staatsangehörige mit erstinstanzlich hängigem Asylverfahren sowie rund 300 mit hängigem Beschwerdeverfahren in der Schweiz auf. Im Weiteren waren rund 2'200 Personen vorläufig aufgenommen. 25 Personen befanden sich im Vollzugsprozess. 50 Personen kehrten 2010 nach Sri Lanka zurück.

Letzte Änderung 26.01.2011

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