Auf diesen Seiten erfahren Sie mehr über die Schweizer Integrationspolitik und die Integrationsförderung des Bundes und der Kantone.
Die erfolgreiche Integration von Ausländerinnen und Ausländern ist ausschlaggebend für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Schweiz. Um diesen Zusammenhalt zu stärken, die gegenseitige Achtung und Toleranz zu fördern und die chancengleiche Teilnahme der Zugewanderten am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen, fördern Bund, Kantone und Gemeinden die Integration auf der Basis ihrer gemeinsamen Integrationspolitik.
Klare Zuständigkeiten
Für die Integration und deren Finanzierung sind primär die sogenannten Regelstrukturen wie Schule, Berufsbildung oder Arbeitsmarkt zuständig. Ergänzend dazu finanzieren Bund und Kantone die spezifische Integrationsförderung. Damit schliessen sie Lücken und unterstützen die Regelstrukturen dabei, ihren Integrationsauftrag umzusetzen. Diese separate Finanzierung erfolgt über die Kantonalen Integrationsprogramme (KIP).
Rechtliche Grundlagen
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Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz)
(AIG, SR 142.20)
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Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern
(VIntA, SR 142.205)
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Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit
(VZAE, SR 142.201)
- Weisungen Integration
Medienmitteilungen
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Letzte Änderung 12.12.2022