Das SEM hat mit der Gemeinde Menzingen, dem Kanton Zug und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) eine Vereinbarung abgeschlossen, gemäss welcher die Anlagen auf dem Übungsplatz Gubel während drei Jahren als Bundesasylunterkunft genutzt werden können. Seit der Annahme der Revision des Asylgesetzes (AsylG) kann der Bund eigene Bauten während maximal drei Jahren zur Unterbringung Asylsuchender nutzen. Die Eröffnung zusätzlicher Bundeszentren trägt zur Beschleunigung der Asylverfahren bei.
In Menzingen wird sich die Asyl-Organisation Zürich AOZ um die Betreuung der Asylsuchenden und den Betrieb der Unterkunft kümmern, während das Unternehmen Securitas AG die Sicherheit gewährleistet Die AOZ organisiert mit Unterstützung des Kantons Zug zudem gemeinnützige Beschäftigungsprogramme für die Asylsuchenden. Nach dem Asylgesetz richtet der Bund dem Kanton einen Pauschalbeitrag an die Sicherheits-kosten und Beiträge an die Durchführung von Beschäftigungsprogrammen aus. Die Dienstleistungserbringer in den Bereichen Betreuung und Sicherheit wurden 2013 in einem Ausschreibungsverfahren bestimmt.
Das Bundeszentrum in Menzingen hat eine Kapazität von 120 Betten. Wie bei den anderen Zentren des Bundes wird dem Kanton Zug als Kompensation die Bettenkapazität in Menzingen mit einem Faktor 1.0 voll an den Verteilschlüssel angerechnet. Das bedeutet, dass die 120 Betten vom Total der Asylsuchenden abgezogen werden, die der Kanton in seinen eigenen Unterkünften aufnehmen muss.
Eine Begleitgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Bevölkerung, der Gemeinde, des Bundes und der für die Sicherheit und die Betreuung zuständigen Unternehmen hat ihre Arbeit aufgenommen. Sie wird den Betrieb unterstützen und gegebenenfalls das SEM auffordern, Massnahmen für ein reibungsloses Funktionieren der Unterkunft zu ergreifen.
Letzte Änderung 11.05.2015