Anpassung der Asyl- und Wegweisungspraxis für Sri Lanka

Bern. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie weiteren Bundesstellen eine umfassende Neubeurteilung der Lage in Sri Lanka vorgenommen. Aufgrund dieser Analyse passt das SEM nun die Asyl- und Wegweisungspraxis für Asylsuchende aus Sri Lanka an.

Das SEM hat im Januar und Februar 2016 eine Dienstreise nach Sri Lanka durchgeführt und die Sicherheits- und Menschenrechtslage ein Jahr nach dem Regierungswechsel vor Ort eruiert. Unter Einbezug weiterer Informationen internationaler Organisationen und Experten hat das SEM im Juni 2016 gemeinsam mit dem EDA und weiteren Bundesstellen eine umfassende Lageanalyse vorgenommen. Anschliessend hat das SEM beschlossen, seine Asyl- und Wegweisungspraxis für Sri Lanka anzupassen.

Verbesserungen bei Sicherheitslage und Menschenrechtschutz

In Sri Lanka hat im Januar 2015 ein Regierungswechsel stattgefunden. Die neue Regierung hat wesentliche Verbesserungen in Bezug auf die Menschenrechtslage angekündet. Vor dem UNO-Menschenrechtsrat hat sich die sri-lankische Regierung zur Aufarbeitung der Vergangenheit und zur Lösung des ethnischen Konfliktes verpflichtet und seither erste Schritte im Reformprozess unternommen. Beim Schutz der Menschenrechte sind heute substantielle Fortschritte zu verzeichnen, so etwa im Bereich der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit.

Für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Medienschaffenden, Menschenrechtsaktivisten und Oppositionspolitikern gelten deshalb fortan restriktivere Voraussetzungen. Auch geht das SEM davon aus, dass der Schutzbedarf für Personen mit Verbindungen zu den ehemaligen Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) abnimmt, je länger der Konflikt zurückliegt. Gleichzeitig bestehen weiterhin Defizite im Bereich der Menschenrechte. Das SEM wird diesen Umständen im Rahmen der üblichen Einzelfallprüfung der Asylgesuche Rechnung tragen.

Weiter hat sich im ehemaligen Konfliktgebiet im Norden des Landes die Sicherheitslage insgesamt verbessert. Die im Rahmen des Konfliktes stark beeinträchtigte Infrastruktur ist weitgehend wiederhergestellt. Das SEM hält den Wegweisungsvollzug nach Sri Lanka darum neu für alle Landesteile für grundsätzlich zumutbar.

Per Ende Mai 2016 waren die Gesuche von 1360 Personen aus Sri Lanka beim SEM erstinstanzlich hängig. Zudem waren die Entscheide von 284 Personen noch nicht rechtskräftig (inkl. Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht). 1613 Personen waren vorläufig aufgenommen, 3674 Personen hielten sich als anerkannte Flüchtlinge in der Schweiz auf.

Dokumente

Letzte Änderung 07.07.2016

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