Erwerbssituation von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen

Mit dem Wirkungsziel 4 der Integrationsagenda Schweiz (IAS) haben sich Bund und Kantone darauf geeinigt, dass «sieben Jahre nach Einreise [...] die Hälfte aller erwachsenen vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt integriert» sein sollen.

Da die IAS 2019 eingeführt wurde und sich dieses Wirkungsziel auf einen Zeitraum von 7 Jahren nach Einreise bezieht, können derzeit noch keine Aussagen zur Erreichung des Wirkungsziels gemacht werden. Hingegen lassen sich Aussagen zur Erwerbssituation von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen treffen, die vor Einführung der IAS in die Schweiz gekommen sind.

Die Erwerbssituation vorläufig Aufgenommener und anerkannter Flüchtlinge bis sieben Jahre nach Einreise in die Schweiz wird im Folgenden auf der Basis von Daten des SEM gemäss dem Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) dargelegt. 2022 wurden erstmals die Zahlen für die Personen mit Einreisejahr 2014 präsentiert, neu sind die Zahlen für die Personen mit Einreisejahr 2015 hinzugekommen.

Die Erwerbssituation von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen präsentiert sich anhand der Einreisekohorten 2014 und 2015 (seit 7 Jahren in der Schweiz) wie folgt:

  • Sieben Jahre nach Einreise sind 55% (Einreise 2014) bzw. 62% (Einreise 2015) der vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge erwerbstätig, die zum Zeitpunkt der Einreise zwischen 16 und 55 Jahre waren.
  • Die Erwerbstätigenquote unterscheidet sich deutlich nach Geschlecht: 69% (Einreise 2014) bzw. 75% (Einreise 2015) der Männer sind sieben Jahre nach Einreise erwerbstätig, bei den Frauen beträgt die Erwerbstätigenquote 30% (Einreise 2014) bzw. 33% (Einreise 2015).
  • Mit steigendem Alter beim Zeitpunkt der Einreise sinkt die Erwerbstätigenquote. Bei beiden Einreisekohorten ist nur ein Viertel aller Personen, die bei Einreise 46 Jahre und älter waren, sieben Jahre später erwerbstätig.
  • Es zeichnet sich ein positiver Trend zur Erwerbstätigkeit ab: Vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge, die ab 2019 eingereist sind, finden rascher in den Arbeitsmarkt als die früher eingereisten Kohorten.
  • Sieben Jahre nach Einreise sind 56% (Einreise 2014) bzw. 59% (Einreise 2015) der vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge nachhaltig erwerbstätig. Das heisst, sie haben in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate eine bezahlte Erwerbstätigkeit ausgeübt. Davon waren 38% (Einreise 2014) bzw. 37% (Einreise 2015) während des gesamten Zeitraumes von 24 Monaten erwerbstätig.

In den kommenden Jahren sollen die Auswertungen nach Bedarf erweitert, kontextualisiert und vertieft werden. Insbesondere ist für die Analyse einer nachhaltigen Erwerbsintegration auch das mit der Erwerbstätigkeit erzielte Einkommen sowie ein allfällig fortgeführter Sozialhilfebezug zu berücksichtigen.

Erwerbssituation der Einreisekohorten 2014 und 2015 nach Geschlecht und Alter

Bedeutende Unterschiede bestehen zwischen den Geschlechtern. Während 69% (Einreise 2014) bzw. 75% (Einreise 2015) der Männer sieben Jahre nach Einreise erwerbstätig sind, liegt die Erwerbstätigenquote bei den Frauen bei 30% (Einreise 2014) bzw. 33% (Einreise 2015).

Der Anteil der Erwerbstätigen ist bei denjenigen vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen am höchsten, die als Jugendliche oder junge Erwachsene in die Schweiz einreisten. Mit zunehmendem Alter bei Einreise sinkt der Anteil Personen, die eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Entwicklung der Erwerbssituation der Einreisekohorte 2015

Der Anteil der im Jahr 2015 eingereisten vorläufig aufgenommener Personen und Flüchtlinge, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ist mit zunehmender Dauer seit der Einreise kontinuierlich angestiegen.

Entwicklung der Erwerbssituation nach Einreisejahren

Wird die Entwicklung der Erwerbssituation der Einreisekohorten ab 2014 verglichen, zeigt sich, dass die ab 2019 eingereisten Kohorten tendenziell einen höheren Anteil an Personen mit Erwerbstätigkeit aufweisen. Dies dürfte unter anderem auf die verschiedenen von Bund und Kantonen neu eingeführten, innovativen Massnahmen zur Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit zurückzuführen sein. Weitere Einflussfaktoren spielen jedoch auch eine entscheidende Rolle, namentlich die wirtschaftliche Lage auf dem Arbeitsmarkt und die unterschiedliche Zusammensetzung der Kohorten (Alter, Schulbildung, Arbeitserfahrung, etc.).

Nachhaltige Erwerbsintegration – Erwerbstätigkeit

Die Nachhaltigkeit der Erwerbsintegration lässt sich unter anderem daran bemessen, wie dauerhaft die Erwerbstätigkeit ist, wie hoch das erzielte Einkommen ist und ob die vollständige Ablösung von der Sozialhilfe gelingt. Vertiefte Auswertungen zu diesen Aspekten sollen in den nächsten Jahren geprüft werden.

Von den 7973 vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen mit Einreisejahr 2014 waren 4504 Personen bzw. 56% in den letzten beiden Jahren mindestens 12 Monate erwerbstätig. 3059 Personen bzw. 38% waren in den letzten beiden Jahren durchgängig erwerbstätig.

Von den 15’972 vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen mit Einreisejahr 2015 waren 9363 Personen bzw. 59% in den letzten beiden Jahren mindestens 12 Monate erwerbstätig. 5966 Personen bzw. 37% waren in den letzten beiden Jahren durchgängig erwerbstätig.

Methodisches

 
Definition Einreisekohorte 2015:

  • Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene am 31.12.2022
  • mit Einreisedatum 2015
  • Jahrgänge 1960 bis 2000 (bzw. 2004)
  • zusätzlich gleiche Definition für Personen mit Regelung zwischen 01.01.2020 und 31.12.2022

 
Berücksichtigte Regelungen

Abhängig unter anderem von Aufenthaltsdauer und Integrationsfortschritt können vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge einen anderen Aufenthaltsstatus erhalten und sind dann nicht mehr in den Asylstatistiken des SEM enthalten.

  • In der Einreisekohorte 2015 betrifft dies zwischen 01.01.2020 und 31.12.2022 3556 Personen mit den Jahrgängen 1960 bis 2000 (bzw. 4117 Personen bis Jahrgang 2004): 3330 (bzw. 3841) Personen mit Härtefallregelung gemäss Art. 84 Abs. 5 AIG oder Art. 14 Abs. 2 AsylG
  • 120 (bzw. 152) Personen mit C-Bewilligung
  • 106 (bzw. 124) Personen mit weiteren Regelungen.

Bei diesen Personen wurde für die Auswertung die in ZEMIS eingetragene Erwerbstätigkeit zum Zeitpunkt der Regelung berücksichtigt.

Letzte Änderung 07.03.2024

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