Schengen

Wir geniessen in einem grossen Teil Europas uneingeschränkte Reisefreiheit. Wir können vom Mittelmeer zum Polarkreis reisen, ohne eine Grenzkontrolle passieren zu müssen oder ein Visum zu benötigen. Schengen erlaubt uns diese Bewegungsfreiheit. Um parallel zur Bewegungsfreiheit die Sicherheit und das Recht zu gewährleisten, steht der Reisefreiheit im Inneren ein verstärkter Schutz der Aussengrenzen wie auch gemeinsame Bestimmungen zur Visumserteilung gegenüber.

Schengen bildet einen gemeinsamen rechtlichen Rahmen, der Regeln zur Ein- und Ausreise sowie Aufenthalt im Schengen-Raum aufstellt, das bedeutet Regeln zur Verwaltung der Schengen-Aussengrenzen und zu den Schengen-Visa. Ein Reisender aus einem Staat, der nicht dem Schengen-Raum angehört, ist den gleichen Einreisebestimmungen ausgesetzt, ob er in den Niederlanden per Schiff im Schengen-Raum ankommt, am Flughafen in der Schweiz landet oder in Polen per Zug die Grenze überquert. Das Gebiet der Schengen-Staaten umfasst den grössten Teil der EU-Mitgliedstaaten und die vier assoziierten Staaten Schweiz, Norwegen, Island und das Fürstentum Liechtenstein.

Zusammenarbeit Schengen-Staaten

Um die Einhaltung des rechtlichen Rahmens zu garantieren, bedarf es der täglichen operativen und rechtlichen Zusammenarbeit zwischen den Schengen-Staaten. Das SEM beteiligt sich aktiv an dieser Zusammenarbeit und nimmt beispielsweise an Arbeitsgruppen der EU zu Schengen teil und bringt die Schweizer Position ein. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden oft erneuert und angepasst, um aktuellen Herausforderungen Rechnung zu tragen oder auch bestehende Systeme zu modernisieren. Reisebewegungen sollen sowohl für Grenzkontrollorgane als auch für Reisende möglichst effizient erfolgen. Damit die gemeinsamen Standards eingehalten werden, finden regelmässig Evaluationen aller Schengen-Staaten statt.

So wird aktuell das Grossprojekt «Smart Borders» umgesetzt. Smart Borders strebt an, mit dem Einsatz moderner Technologien die Grenzkontrollen an den Schengen-Aussengrenzen effizienter zu gestalten sowie die Sicherheit des Schengen-Raumes zu erhöhen. Kernstück dieses Projekts ist das elektronische Ein- und Ausreisesystem (Entry/Exit System, EES). Damit sollen alle Drittstaatsangehörigen bei der Ein- und Ausreise in den bzw. aus dem Schengen-Raum registriert werden. Das System soll die heutigen Passabstempelungen ersetzen. Mit dem Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystem (European Travel Information and Authorisation System, ETIAS) werden visumbefreite Drittstaatsangehörige zudem verpflichtet, vor der Einreise online eine gebührenpflichtige Reisegenehmigung zu beantragen. Schliesslich wird künftig bei diesen EU-Informationssystemen mit gemeinsamen Abfragefunktionen deren Interoperabilität sichergestellt.

Letzte Änderung 03.08.2022

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