Khartum-Prozess

Der Khartum-Prozess will den Dialog und die Zusammenarbeit im Migrationsbereich zwischen Herkunfts-, Transit- sowie Zielstaaten entlang der Migrationsroute vom Horn von Afrika nach Europa fördern. Es geht darum, die Herausforderungen im Migrationsbereich ganzheitlich anzugehen, indem die betroffenen Staaten auf Augenhöheeinen Dialog führen.

Der Khartum-Prozess ist eine gemeinsame Initiative der Europäischen und der Afrikanischen Union. Er wurde im November 2014 auf einer Ministerkonferenz in Rom per Deklaration lanciert.

Ziele und Massnahmen

Ziel ist ein dauerhafter, regionaler Dialog über Migration und Mobilität, mit dem die bisherige Zusammenarbeit ausgebaut und vertieft werden soll. Projekte finanziert er selber keine, begleitet sie aber. Dabei geht es insbesondere um die Erhöhung des Schutzes für Vertriebene, konkrete Hilfe vor Ort z.B. durch die Schaffung von Ausbildungsmöglichkeiten und wirtschaftlichen Perspektiven oder die Verminderung negativer Auswirkungen des Klimawandels. Weitere Projekte, die der Khartum-Prozess begleitet, zielen auf die Bekämpfung des Menschenhandels oder auf die Förderung regionaler Mobilität.

Neben dieser Begleitung auf politischer und technischer Ebene finden regelmässig Treffen statt, um spezifische Anliegen vertieft zu diskutieren. Im Oktober 2019 organsierte die Schweiz zusammen mit Eritrea ein thematisches Treffen im Bereich «Diaspora und Entwicklung».

Valletta-Aktionsplan

Am internationalen Gipfeltreffen zu Migrationsfragen in Malta im November 2015 haben sich europäische und afrikanische Staats- und Regierungschefs auf den sogenannten Valletta-Aktionsplan geeinigt. Dieser Aktionsplan besteht aus den fünf Schwerpunkten: Bekämpfung der Ursachen irregulärer Migration, Schutz und Asyl, legale Migration, Kampf gegen Menschenhandel und ‑schmuggel, Rückkehr und Reintegration. Als Instrument zur Umsetzung dieses Aktionsplans wurde der European Union Emergency Trust Fund for Africa (EUTF) geschaffen. Es wurde beschlossen, dass das Monitoring der Projektumsetzung für die jeweiligen Regionen vom Khartum-Prozess und vom Rabat-Prozess übernommen werden soll.

Umgesetzt werden diese Projekte von internationalen Organisationen und Entwicklungsagenturen der Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit lokalen Nichtregierungsorganisationen. Dies geschieht in Koordination mit den jeweiligen Regierungen. Hingegen werden keine Gelder direkt an die Regierungen überwiesen.

Engagement der Schweiz

Die Schweiz hatte seit der Lancierung des Khartum-Prozesses Beobachterstatus und nahm in dieser Funktion an verschiedenen Treffen teil. Am Senior Official Meeting (SOM) im Dezember 2016 wurde die Schweiz offiziell als Mitglied begrüsst.

Die Schweiz leistet keinen finanziellen Beitrag an den Khartum-Prozess. Hingegen beteiligt sich die Schweiz mit einem Beitrag von CHF 5 Mio. am European Union Emergency Trust Fund for Africa (EUTF) und hat dadurch ein Stimmrecht in den Operational Committees. Der gesamte Fond besteht derzeit aus EUR 4.7Milliarden und hat eine Laufzeit bis Ende 2020.

Letzte Änderung 11.07.2023

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