Legende besondere Visumbestimmungen für Inhaber von Diplomaten-, Dienst-, Sonder- und offiziellen Pässen


Von der Visumpflicht ausgenommen sind Inhaber von Diplomatenpässen für folgende Reisezwecke: offizielle Mission und andere Reisegründe, ohne Erwerbstätigkeit.

Von der Visumpflicht ausgenommen sind Inhaber von Diplomatenpässen, welche in offizieller Mission in die Schweiz reisen.

Von der Visumpflicht ausgenommen sind Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen (Service Passport) für folgende Reisezwecke: offizielle Mission und andere Reisegründe, ohne Erwerbstätigkeit.

Von der Visumpflicht ausgenommen sind Inhaber von Diplomaten- und biometrischen Dienstpässen (Service Passport) für folgende Reisezwecke: offizielle Mission und andere Reisegründe, ohne Erwerbstätigkeit.

Von der Visumpflicht ausgenommen sind Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen (Service Passport), welche in offizieller Mission in die Schweiz reisen.

Von der Visumpflicht ausgenommen sind Inhaber von Diplomaten-, Dienst- (Service Passport) und Sonderpässen für folgende Reisezwecke: offizielle Mission und andere Reisegründe, ohne Erwerbstätigkeit.

Von der Visumpflicht ausgenommen sind Inhaber von Diplomaten-, Dienst- (Service Passport) und offiziellen Pässen für folgende Reisezwecke: offizielle Mission und andere Reisegründe, ohne Erwerbstätigkeit.

Von der Visumpflicht ausgenommen sind Inhaber von Diplomaten-, Dienst- (Service Passport), Sonder- und offiziellen Pässen für folgende Reisezwecke: offizielle Mission und andere Reisegründe, ohne Erwerbstätigkeit.

Von der Visumpflicht ausgenommen sind Inhaber von Diplomaten- und Sonderpässen für folgende Reisezwecke: offizielle Mission und andere Reisegründe, ohne Erwerbstätigkeit.

Von der Visumpflicht ausgenommen sind Inhaber von Diplomaten- und offiziellen Pässen für folgende Reisezwecke: offizielle Mission und andere Reisegründe, ohne Erwerbstätigkeit.

Von der Visumpflicht ausgenommen sind Inhaber von Diplomatenpässen, welche zwecks Funktionsübernahme in die Schweiz reisen.

Von der Visumpflicht ausgenommen sind Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen (Service Passport), welche zwecks Funktionsübernahme in die Schweiz reisen.

Von der Visumpflicht ausgenommen sind Inhaber von Diplomaten-, Dienst- (Service Passport) und Sonderpässen, welche zwecks Funktionsübernahme in die Schweiz reisen.

Von der Visumpflicht ausgenommen sind Inhaber von Diplomaten-, Dienst- (Service Passport) und offiziellen Pässen, welche zwecks Funktionsübernahme in die Schweiz reisen.

Von der Visumpflicht ausgenommen sind Inhaber von Diplomaten-, Dienst- (Service Passport), Sonder- und offiziellen Pässen, welche zwecks Funktionsübernahme in die Schweiz reisen.

Von der Visumpflicht ausgenommen sind Inhaber von Diplomaten- und Sonderpässen, welche zwecks Funktionsübernahme in die Schweiz reisen.

Von der Visumpflicht ausgenommen sind Inhaber von Diplomaten- und offiziellen Pässen, welche zwecks Funktionsübernahme in die Schweiz reisen.

   

Letzte Änderung 15.08.2022

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