Schweiz–EU: 14. Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freizügigkeitsabkommen

Bern-Wabern, 12.06.2014 - Am Donnerstag sind in Brüssel die Delegationen der Schweiz und der Europäischen Union zum 14. Treffen des Gemischten Ausschusses zum Personenfreizügigkeitsabkommen Schweiz-EU (FZA) zusammengekommen. Im Zentrum des Dialogs standen die neuen Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung (Art. 121a und Art. 197 Ziff. 9 BV) und deren Auswirkungen auf das FZA. Die Schweiz kündigte dabei an, dass sie ein Begehren um Anpassung des FZA stellen wird.

Die Schweizer Delegation legte anlässlich des jährlich stattfindenden Treffens den Inhalt der neuen Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung sowie deren Auswirkungen auf das FZA dar. Nach Annahme der Volksinitiative müssen Bundesrat und Bundesversammlung die notwendigen Schritte veranlassen, damit innert drei Jahren die Ausführungsgesetzgebung in Kraft treten kann. Die Schweizer Delegation erläuterte den Stand der Arbeiten zum Umsetzungskonzept, das als Basis für die Gesetzgebungsarbeiten dient. Der Bundesrat will dieses Konzept vor der Sommerpause vorlegen.

Nicht mit dem FZA vereinbar
Die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen ist nicht mit dem FZA vereinbar, wie der Bundesrat wiederholt festgehalten hat. Die Schweiz hat deshalb im Rahmen des Gemischten Ausschusses angekündigt, dass sie ein Begehren um Anpassung des FZA stellen wird. Der konkrete Inhalt dieses Begehrens kann allerdings erst festgelegt werden, wenn der Bundesrat über die wichtigsten Elemente der Umsetzungsgesetzgebung entschieden hat.

Die Teilnehmenden des Treffens haben sich ausserdem zu andern Themen ausgetauscht, welche das FZA betreffen, wie die Verlängerung der Übergangsbestimmungen für Rumänien und Bulgarien, die Diplomanerkennung, die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen und der Ausschaffungsinitiative. Den Vorsitz des Gemischten Ausschusses hatte der Delegationsleiter der Schweiz, Mario Gattiker, Direktor des Bundesamtes für Migration. Die EU-Delegation wurde von Gianluca Grippa, Europäischer Auswärtiger Dienst, geleitet.


Adresse für Rückfragen

Gaby Szöllösy, Bundesamt für Migration, T +41 58 465 98 80
Raphaël Saborit, Schweizer Mission in Brüssel, T +32 2 286 13 04


Herausgeber

Staatssekretariat für Migration
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Letzte Änderung 10.06.2024

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