Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG): Umsetzung «Aktionsplan Integrierte Grenzverwaltung»

Worum geht es?

Die Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes betrifft die nachfolgenden Bereiche:

  • Umsetzung «Aktionsplan Integrierte Grenzverwaltung»: Es sollen erstmals die Pflichten der Flugplatzhalter beim Bau und Betrieb von Flugplätzen, die eine Schengen-Aussengrenze bilden, festgelegt werden. Die Mitwirkung der Flugplatzhalter wird bisher zwar vorausgesetzt, aber nirgends als rechtliche Verpflichtung festgehalten.
  • Redaktionelle Anpassungen im Bereich der Grenzübertrittskontrollen: Es hat sich gezeigt, dass Begrifflichkeiten im Bereich der Grenzübertrittskontrollen uneinheitlich verwendet oder im Ausländerrecht unterschiedlich umschrieben werden. Dem soll mit redaktionellen Anpassungen Abhilfe geschaffen werden, indem die Terminologie im AIG so weit wie möglich an den Schengener Grenzkodex (SGK) angeglichen wird.
  • Anpassung der Nebenstrafbestimmung gegen Menschenschmuggel: Im Rahmen dieser Vorlage wird auch eine Änderung der Nebenstrafbestimmung über die Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise und des rechtswidrigen Aufenthalts vorgeschlagen («Menschenschmuggel»; Art. 116 AIG). Sie betrifft die Sachüberschrift.
  • Kantone mit Ausreisezentren an der Grenze finanziell unterstützen und gesetzliche Grundlage für die kurzfristige Festhaltung: Gemäss der Motion 17.3857 Abate soll der Bund die von den Kantonen betriebenen Ausreisezentren ausserhalb des Asylbereichs finanziell unterstützen. Ausreisezentren dienen der Rückübergabe von Personen an die Nachbarstaaten, die im Rahmen einer Kontrolle an der Landesgrenze weggewiesen werden. In diesem Zusammenhang soll auch eine gesetzliche Grundlage für die kurzfristige Festhaltung von Ausländerinnen und Ausländern in einem entsprechenden kantonalen Ausreisezentrum geschaffen werden.

Was ist bisher geschehen?

  • Der Bundesrat eröffnete am 13. Dezember 2019 die Vernehmlassung. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte ursprünglich bis am 27. März 2020 und wurde aufgrund der Covid-19-Pandemie bis am 19. April 2020 verlängert (Medienmitteilung).
  • Aufgrund der Coronakrise und der Schwierigkeiten der Luftfahrtbranche wurde die Vorlage im Frühjahr 2021 zurückgestellt. Die Umsetzung der Motion 17.3857 Abate ist davon nicht betroffen, sie wird daher als eigenständige Vorlage weitergeführt.

Dokumentation

Vernehmlassung

Ergebnisse

Botschaft

Botschaft und Entwurf

Letzte Änderung 18.05.2022

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