Änderung des Asylgesetzes (AsylG) und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG)

Seit dem 1. Januar 2008 sind das revidierte Asylgesetz und das neue Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer vollständig in Kraft. Die eingeführten Änderungen enthalten in erster Linie Verbesserungen beim Vollzug im Asylbereich, deren Umsetzung überwiegend positiv verlaufen ist.

In den vergangenen Jahren haben sich neue Probleme im Bereich der Asylverfahren ergeben. Wurden im Jahr 2007 noch 10'844 Asylgesuche eingereicht, so waren es im Jahr 2009 16'005. Um die Attraktivität der Schweiz als Zielland von Asylsuchenden zu senken, ist es notwendig, die Verfahrensabläufe zu beschleunigen und effizienter auszugestalten. Zudem sollen Missbräuche konsequent bekämpft werden. 
 





Verabschiedung der Botschaft



Vernehmlassungsverfahren bezüglich Ersatz von Nichteintretensentscheiden


Vernehmlassungsverfahren

Letzte Änderung 29.09.2012

Zum Seitenanfang