Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG)

als indirekter Gegenvorschlag zur "Ausschaffungsinitiative"

Die Änderung des Ausländergesetzes beinhaltet, dass die unbefristete und mit keinen Bedingungen verbundene Niederlassungsbewilligung generell nur bei einer erfolgreichen Integration erteilt werden soll. Bei schwerwiegenden Straftaten sollen ausländerrechtliche Bewilligungen konsequent widerrufen werden.
 

Ergebnisbericht des Vernehmlassungsverfahrens

Letzte Änderung 28.11.2010

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