Umsetzung des Bundesbeschlusses über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration

Inkraftsetzung der Änderung des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht und der Änderung der Bürgerrechtsverordnung

Worum geht es?

Nationalrätin Ada Marra reichte am 9. Juni 2008 die von 49 Ratsmitgliedern mitunterzeichnete parlamentarische Initiative 08.432 «Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen» ein.

Nachdem die eidgenössischen Räte dem revidierten Bürgerrechtsgesetz (BüG) am 20. Juni 2014 zugestimmt hatten und die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen war, erarbeitete das Parlament einen Verfassungs- sowie einen Gesetzesentwurf. In den parlamentarischen Beratungen legten die Räte die konkreten Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung für Personen der dritten Ausländergeneration fest (Art. 24a nBüG). Am 30. September 2016 nahm National- und Ständerat die Vorlage an. Am 12. Februar 2017 wurde die Verfassungsänderung vom Volk von den Ständen angenommen. Die Referendumsfrist ist am 10. August 2017 unbenutzt abgelaufen.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 17. Januar 2018 genehmigte der Bundesrat die Inkraftsetzung der Gesetzes- und Verordnungsänderung über das Schweizer Bürgerrecht (BüG und BüV) per 15. Februar 2018 (Medienmitteilung).

Dokumentation

Verabschiedung

Neue Bestimmungen

   

Letzte Änderung 15.02.2018

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