Worum geht es?
Am 20. Juni 2014 stimmte das Parlament dem revidierten Bürgerrechtsgesetz zu. Der Bundesrat wies in der Botschaft vom 4. März 2011 zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht darauf hin, dass im Anschluss an die Revision auch eine neue dazugehörige Verordnung auszuarbeiten sei. Die Bürgerrechtsverordnung konkretisiert die massgebenden Integrationskriterien für eine Einbürgerung sowie die Einbürgerungsverfahren in Bundeszuständigkeit.
Was ist bisher geschehen?
- Am 19. August 2015 schickte das EJPD den Vorentwurf für die Bürgerrechtsverordnung in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 17. Juni 2016 hat der Bundesrat die Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht verabschiedet und die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2018 beschlossen (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassung
Vernehmlassungsverfahren
19. August 2015 bis 19. November 2015
Ergebnisse
Vernehmlassungsergebnisse
Verabschiedung
Neue Bestimmungen
-
Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht vom 17. Juni 2016
(AS 2016 2577; am 1. Januar 2018 in Kraft getreten)
- Erläuternder Bericht (PDF, 303 kB, 13.07.2020)
- Medienmitteilung vom 17. Juni 2016
Letzte Änderung 01.01.2018