Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsverordnung, BüV)

Worum geht es?

Am 20. Juni 2014 stimmte das Parlament dem revidierten Bürgerrechtsgesetz zu. Der Bundesrat wies in der Botschaft vom 4. März 2011 zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht darauf hin, dass im Anschluss an die Revision auch eine neue dazugehörige Verordnung auszuarbeiten sei. Die Bürgerrechtsverordnung konkretisiert die massgebenden Integrationskriterien für eine Einbürgerung sowie die Einbürgerungsverfahren in Bundeszuständigkeit.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 19. August 2015 schickte das EJPD den Vorentwurf für die Bürgerrechtsverordnung in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 17. Juni 2016 hat der Bundesrat die Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht verabschiedet und die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2018 beschlossen (Medienmitteilung).

Dokumentation

Vernehmlassung

Ergebnisse

Verabschiedung

   

Letzte Änderung 01.01.2018

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