Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zur Nutzung des erneuerten Schengener Informationssystems (SIS) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands); und Änderung des BGIAA zur Registrierung der Landesverweisung im ZEMIS sowie zur Verbesserung der Statistik im Rückkehrbereich

Worum geht es?

Die Verordnungen (EU) 2018/1862 «SIS Polizei», (EU) 2018/1861 «SIS Grenze» und (EU) 2018/1860 «SIS Rückkehr» wurden der Schweiz am 20. November 2018 als Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands notifiziert. Der Bundesrat hat die Notenaustausche zur Übernahme dieser Verordnungen am 19. Dezember 2018 unter Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung gutgeheissen.

Die drei EU-Verordnungen enthalten direkt anwendbare Bestimmungen. Jedoch mussten einige Elemente auf Gesetzesstufe und in verschiedenen Verordnungen konkretisiert werden. Die Inbetriebnahme des erneuerten SIS auf europäischer Ebene ist für den 22. November 2022 vorgesehen. Die schweizerischen Rechtsgrundlagen treten an diesem Datum in Kraft. Es werden jedoch keine Daten an das SIS übermittelt, bevor das System in allen Schengen-Staaten offiziell in Betrieb ist.


Das SIS Reformpaket

Die Verordnung «SIS Polizei» sieht die Ausschreibung von Personen vor, die zur Verhaftung und zum Zweck der Auslieferung gesucht werden, die vermisst werden, die verdeckt registriert, gezielt kontrolliert oder zu Ermittlungszwecken befragt werden sollen, sowie um nach unbekannten Personen zu suchen, die Tatortspuren hinterlassen haben. Ausserdem sieht die Verordnung Ausschreibungen von Sachen vor, die verdeckt registriert oder gezielt kontrolliert werden sollen oder die zur Sachfahndung ausgeschrieben werden. Die Verordnung «SIS Grenze» sieht namentlich vor, dass alle Einreiseverbote, die im Schengen-Raum gegenüber Drittstaatsangehörigen verfügt werden, zwingend im SIS auszuschreiben sind. Die Verordnung «SIS Rückkehr» regelt die Ausschreibung aller Rückkehrentscheide im SIS, die gemäss der Rückführungsrichtlinie gegenüber Drittstaatsangehörige verfügt werden. Die biometrischen Daten der ausgeschriebenen Personen sind an das SIS zu übermitteln, sofern sie vorhanden sind.


Weitere Änderung des BGIAA

Ferner wurde eine Anpassung des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (BGIAA) vorgeschlagen, um die Registrierung der Landesverweisungen im ZEMIS, und nicht mehr im RIPOL, im Hinblick auf ihre Übermittlung an das SIS, sicherzustellen. Die Anpassung soll auch eine Statistik zur Rückkehr und namentlich zu den Gründen für die Wegweisung sowohl von Europäerinnen und Europäern als auch von Drittstaatsangehörigen gewährleisten. Informationen zu Landesverweisungen werden von VOSTRA ans ZEMIS übermittelt, sobald die NewVOSTRA-Schnittstelle implementiert ist.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 28. November 2018 verabschiedete die EU die Verordnungen (EU) 2018/1862 «SIS Polizei», (EU) 2018/1861 «SIS Grenze» und (EU) 2018/1860 «SIS Rückkehr».
  • Diese Verordnungen stellen Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands dar und wurden der Schweiz am 20. November 2018 vorzeitig notifiziert.
  • Der Bundesrat hiess am 19. Dezember 2018 die Übernahme dieser Schengen-Rechtsakte unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Parlaments gut.
  • Vom 13. Februar bis 20. Mai 2019 fand die Vernehmlassung statt (Medienmitteilung).
  • Am 6. März 2020 hiess der Bundesrat die Botschaft zur Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zu SIS gut (Medienmitteilung).
  • Beide Vorlagen wurden am 18. Dezember 2020 vom Parlament gutgeheissen.

Dokumentation

Ergebnisse

Botschaft

Letzte Änderung 22.11.2022

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