Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem (Visa-Infomationssystem-Verordnung, VISV)
Der Bundesrat hat am 6. Juli 2011 die schweizerische Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem gutgeheissen. Die für die Umsetzung des Schengener Visa-Informationssystems (VIS) erforderlichen Gesetzesgrundlagen wurden vom Bundesrat am 29. Mai 2009 und vom Parlament im Dezember 2009 genehmigt. Um eine zuverlässige Identifikation der Visumgesuchstellerinnen und -steller zu ermöglichen, sind im zentralen System die biometrischen Daten (Fotografie und Abdrücke der zehn Finger) erfasst. Es war angezeigt, die Gesetzesgrundlagen für das VIS durch eine neue Verordnung zu konkretisieren und das Verfahren für die Verwendung der Daten des europäischen Systems zu regeln. Das neue Schengener Visa-Informationssystem wurde am 11. Oktober 2011 in Betrieb genommen.
Anhörungsverfahren
30. Juni – 13. August 2010
Anhörungsunterlagen
Anhörungsergebnisse
Neue Bestimmungen
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Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem
(Visa-Informationssystem-Verordnung, VISV, SR 142.512)
- Erläuternder Bericht (PDF, 146 kB, 06.07.2011)
Letzte Änderung 11.10.2011