Verordnungsänderungen zur Umsetzung von Art. 121a BV

Änderung des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2016 (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserung bei den Freizügigkeitsabkommen)

Worum geht es?

Im Hinblick auf die Umsetzung von Artikel 121a BV hat das Parlament am 16. Dezember 2017 verschiedene Gesetzesänderungen beschlossen, insbesondere im Ausländergesetz (AuG). Diese Änderungen bedürfen teilweise einer Konkretisierung auf Verordnungsebene.

Änderung der

  • Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
  • Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA)
  • Verordnung über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsverordnung, AVV)
  • Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung, AVIV)
  • Verordnung über das Gewerbe der Reisenden

Was ist bisher geschehen?

  • Am 28. Juni 2017 schickt der Bundesrat den Vorentwurf der Ausführungsbestimmungen in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 8. Dezember 2017 nimmt der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis und verabschiedet die Verordnungsänderungen (Medienmitteilung).

Dokumentation

Letzte Änderung 01.07.2018

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