Verordnungsänderungen zur Umsetzung der Verfahrensregelungen und Informationssysteme

Ausführungsbestimmungen zur Änderung vom 14. Dezember 2018 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Verfahrensregelungen und Informationssysteme)

Gestaffelt in Kraft getreten: 1. Juni 2019, 1. April 2020 und 15. Oktober 2023

Worum geht es?

Am 14. Dezember 2018 verabschiedete das Parlament eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG), die der jüngsten Entwicklung im Migrationsbereich Rechnung trägt.

Die Änderung vom 14. Dezember des AIG, die gestaffelt in Kraft tritt, bedarf einer Konkretisierung auf Verordnungsstufe:

  • Mit der ersten Teilinkraftsetzung müssen folgende Ausführungsverordnungen geändert werden: die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE), die Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV), die Asylverordnung 3 (AsylV 3), die Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV) und die ZEMIS-Verordnung. In diesem Fall ist die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens nicht erforderlich.
  • Mit der zweiten Teilinkraftsetzung müssen folgende Ausführungsverordnungen geändert werden: die VZAE, die Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL), die Asylverordnung 1 (AsylV 1), die Visa-Informationssystem-Verordnung (VISV), die ZEMIS-Verordnung, die RDV und die Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV). In diesem Fall ist die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens erforderlich.
  • Mit der abschliessenden Inkraftsetzung müssen folgende Ausführungsverordnungen geändert werden: die RDV, die RIPOL-Verordnung, die N-SIS-Verordnung und die ZEMIS-Verordnung. In diesem Fall ist die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens nicht erforderlich.
  • Am 1. Mai 2019 hat der Bundesrat die Verordnungsänderungen im Zusammenhang mit der ersten Teilinkraftsetzung verabschiedet und auf den 1. Juni 2019 in Kraft gesetzt. Zudem eröffnete er das Vernehmlassungsverfahren zu den Verordnungsänderungen im Zusammenhang mit der zweiten Teilinkraftsetzung. Die Vernehmlassung dauerts bis am 22. August 2019 (Medienmitteilung).
  • Am 19. Februar 2020 hat der Bundesrat die Verordnungsänderungen im Zusammenhang mit der zweiten Teilinkraftsetzung verabschiedet und auf den 1. April 2020 in Kraft gesetzt (Medienmitteilung). Die übrigen Bestimmungen der Änderung vom 14. Dezember 2018 des AIG betreffen die Aufhebung des Informationssystems für Reisedokumente (ISR) und werden zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt.
  • Am 15. September 2023 hat der Bundesrat die Verordnungsänderungen im Zusammenhang mit der abschliessenden Inkraftsetzung (Bestimmungen im Zusammenhang mit der Abschaffung des ISR-Systems) verabschiedet und auf den 15. Oktober 2023 in Kraft gesetzt.

Dokumentation


Im Zusammenhang mit der ersten Teilinkraftsetzung


Im Zusammenhang mit der zweiten Teilinkraftsetzung

Vernehmlassungsverfahren


Im Zusammenhang mit der abschliessenden Teilinkraftsetzung

Weitere Verordnungsänderungen

Am 15. Oktober 2023 und 1. Januar 2024 in Kraft getreten


   

Letzte Änderung 15.10.2023

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