FAQ Aufenthalt und Integrationskriterien

  • Die vorliegenden FAQ dienen allein der Information. Massgeblich sind in jedem Fall die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Weisungen und Rundschreiben des SEM.
     
  • Die Bestimmungen über die Integration gelten grundsätzlich für alle Ausländerinnen und Ausländer. Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) legt die Integrationskriterien fest. Mit Bezug auf die Erteilung, die Verlängerung oder den Widerruf den Bewilligungen sind diese Kriterien wichtig. Siehe unten ab «Integrationskriterien und -vereinbarungen».
     
  • Beratungsstellen in Ihrem Kanton finden Sie hier:
    Schweizerische Konferenz der Fachstellen für Integration (KoFI)
     
  • Fragen und Antworten rund um das Schweizer Bürgerrecht und die Einbürgerung finden Sie hier:
    FAQ – Schweizer Bürgerrecht


1. Allgemeines zum Aufenthalt

2. Integrationskriterien und -vereinbarungen

3. Sprachanforderungen

4. Nichtverlängerung und Rückstufung

5. Familiennachzug

6. Sozialhilfebezug

Letzte Änderung 25.08.2021

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