Gemeinsam die Cyber-Kriminalität bekämpfen - Bundesrat genehmigt Konvention des Europarats

Bern, 14.11.2001 - Der Bundesrat setzt sich für eine verstärkte Bekämpfung der Computer- und Internet-Kriminalität auf internationaler Ebene ein. Er hat am Mittwoch die Europaratskonvention über die Cyber-Kriminalität genehmigt, die das Straf- und Strafprozessrecht sowie die internationale Zusammenarbeit den Fortschritten der Informationstechnologie anpassen will. Die Schweiz wird die Konvention am 23. November an einer internationalen Konferenz in Budapest unterzeichnen.

Die Europaratskonvention über die Cyber-Kriminalität, das erste internationale Übereinkommen zur Bekämpfung der Computer- und Internet-Kriminalität, will das Straf- und Strafprozessrecht harmonisieren. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten unter anderem, Computerbetrug, Datendiebstahl, Fälschung von Dokumenten mit Hilfe eines Computers und das Eindringen in ein geschütztes Computersystem zu bestrafen. Die Mitgliedstaaten müssen zudem jede Form von Kinderpornographie, aber auch die Verletzung von Urheberrechten im Internet strafrechtlich ahnden.

Die Konvention regelt ferner, wie im Strafverfahren Beweise in Form elektronischer Daten erhoben und gesichert werden. Sie will sicherstellen, dass elektronische Daten im Verlauf des Strafverfahrens nicht verfälscht oder vernichtet werden. In jedem Vertragsstaat soll zudem eine spezialisierte Anlaufstelle geschaffen werden, welche die ausländischen Strafverfolgungsbehörden durch Informationsaustausch, Sicherung elektronischer Daten und andere Massnahmen bei ihren Ermittlungen unterstützt.

Die Konvention muss nach der Unterzeichnung noch vom Parlament genehmigt werden. Die schweizerische Gesetzgebung ist mit den Bestimmungen der Konvention weitgehend kompatibel. Die von der Konvention geforderte Anlaufstelle soll in das Bundesamt für Polizei integriert werden.


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Letzte Änderung 26.06.2024

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