Der Bund und die Kantone tragen gemeinsam die Verantwortung für das friedliche Zusammenleben der verschiedenen Religionsgemeinschaften in der Schweiz. Für das Verhältnis zwischen Religionsgemeinschaften und dem Staat sind hingegen die Kantone zuständig.
Der Fachbereich Rechtsetzungsprojekte I befasst sich im Rahmen der Kompetenzen des Bundes mit Religionsthemen und steht als Kontakt- und Koordinationsstelle für sämtliche Fragen in diesem Bereich zur Verfügung. Seine Aufgabe ist es, den Austausch zwischen den verschiedenen Bundesstellen zu fördern und so eine kohärente Haltung in Religionsfragen sicherzustellen.
Dokumentation
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Professionalisierungsanreize für religiöse Betreuungspersonen (PDF, 1 MB, 18.08.2021)
Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 16.3314 Ingold vom 27. April 2016
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Prévention de la radicalisation (avec un accent sur l'implication des acteurs musulmans) (PDF, 1 MB, 10.09.2019)
Gutachten des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung (Dieses Dokument steht nur teilweise auf Deutsch zur Verfügung)
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Die Rolle muslimischer Betreuungspersonen und islamischer Gemeinschaften bei der Prävention islamistischer Radikalisierung unter besonderer Berücksichtigung der Aus- und Weiterbildung von Imamen in der Schweiz (PDF, 1 MB, 01.02.2020)
Studie im Auftrag des Bundesamts für Justiz und des Staatssekretariats für Migration, Schlussbericht, Februar 2020
Dossier
Medienmitteilungen
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Letzte Änderung 26.08.2025
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