Bistumsartikel

Worum geht es?

Nach der Aufhebung des Jesuiten- und Klosterartikels im Jahre 1973 blieb der Bistumsartikel als letzte konfessionelle Ausnahmebestimmung aus der Zeit des Kulturkampfes in der Bundesverfassung stehen. Diese 1874 eingeführte Bestimmung sah vor, dass Bistümer nur mit Genehmigung des Bundes errichtet werden dürfen. - Seit 1964 verlangten zahlreiche parlamentarische Vorstösse die ersatzlose Aufhebung des Bistumsartikels. Der Bundesrat unterstützte diese Vorstösse stets vorbehaltlos. Zunächst war beabsichtigt, das Anliegen im Rahmen der Verfassungsrevision zu verwirklichen. Bundesrat und Parlament sprachen sich aber bei der Beratung der neuen Bundesverfassung gegen die sofortige Aufhebung des Bistumsartikels aus, weil dies den Rahmen der Nachführung des geltenden Rechts gesprengt hätte. Das Parlament wollte jedoch diese letzte konfessionelle Ausnahmebestimmung so rasch als möglich mit einer Teilrevision der neuen Bundesverfassung aufheben.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 7. Dezember 1998 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung über die von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vorgeschlagene Aufhebung des Bistumsartikels (Medienmitteilung).
  • Am 25. Mai 2000 beantragt die Staatspolitische Kommission des Nationalrates, der Aufhebung des Bistumsartikel zuzustimmen.
  • Am 13. September 2000 verabschiedet der Bundesrat seine Stellungnahme. Er unterstützt die parlamentarische Initiative der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates ohne Vorbehalte (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (00.415)
    Nach der Schlussabstimmung im Parlament liegt der Entscheid beim Volk (Medienmitteilung).
     
  • Volksabstimmung vom 10. Juni 2001
    Erläuterungen des Bundesrates
    Ergebnis der Volksabstimmung

Dokumentation

Dossier

23.01.2024

Religionsfragen

12.10.2022

Verhüllungsverbot

15.09.2010

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12.06.2001

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Letzte Änderung 12.06.2001

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