Einheitliches Beurkundungsverfahren Schweiz

Zahlreiche Rechtsgeschäfte unterliegen dem Formerfordernis der öffentlichen Beurkundung. Eine schweizweit einheitliche Regelung des Beurkundungsverfahrens gibt es jedoch nur für die Verfügung von Todes wegen. Bei allen anderen Rechtsgeschäften wird das Verfahren kantonal geregelt. In enger Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Notarenverband SNV hat das Bundesamt für Justiz BJ eine Groupe de réflexion zum "einheitlichen Beurkundungsverfahren in der Schweiz" eingesetzt. Die Groupe de réflexion hatte den Auftrag, die Rechtsfragen einer möglichen bundesrechtlichen Vereinheitlichung des Beurkundungsverfahrens in der Schweiz aus fachlicher Sicht zu vertiefen und Leitsätze eines bundesrechtlichen Beurkundungsverfahrens mitsamt Erläuterungen zu erarbeiten. Die Groupe de réflexion hat ihre Arbeiten Mitte 2021 abgeschlossen.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 14. Dezember 2012 schickt der Bundesrat eine Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 13. Dezember 2013 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und beauftragt das EJPD, eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 25. Mai 2016 beschliesst der Bundesrat, das Projekt der elektronischen öffentlichen Beurkundung von der gesetzlichen Verankerung der bundesrechtlichen Mindestanforderungen für das Verfahren der öffentlichen Beurkundung zu trennen (Medienmitteilung) (für die öffentliche Beurkundung in elektronischer Form vgl. "Elektronische öffentliche Urkunden und elektronische Beglaubigungen").
  • Am 20. Oktober 2021 nimmt der Bundesrat den Bericht der Groupe de réflexion zu Kenntnis und stellt die Möglichkeit eines einheitlichen Beurkundungsverfahrens zur Diskussion (Medienmitteilung)

Dokumentation

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Letzte Änderung 20.10.2021

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