Minarette

Volksinitiative "Gegen den Bau von Minaretten"

Worum geht es?

Am 29. November 2009 haben Volk und Stände die Volksinitiative "Gegen den Bau von Minaretten" angenommen. Damit haben sie sich für die neue Verfassungsbestimmung "Der Bau von Minaretten ist verboten." (Artikel 72, Absatz 3) ausgesprochen, die sofort in Kraft getreten ist. Von der Bestimmung nicht betroffen sind die bestehenden vier Minarette in Zürich, Genf, Winterthur und Wangen.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 8. Juli 2008 reicht eine Gruppe von Einzelpersonen die Volksinitiative "Gegen den Bau von Minaretten" mit 113 540 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei ein. Sie will Artikel 72 der Bundesverfassung wie folgt ergänzen: "Der Bau von Minaretten ist verboten."
  • Der Bundesrat beantragt in seiner am 27. August 2008 verabschiedeten Botschaft dem Parlament, die Volksinitiative "Gegen den Bau von Minaretten" ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (08.061)
     
  • Am 12. Juni 2009 stimmen National- und Ständerat dem Bundesbeschluss zu und empfehlen die Initiative zur Ablehnung
     
  • Volksabstimmung vom 29. November 2009
    Erläuterungen des Bundesrates
     
    Medienkonferenz vom 15. Oktober 2009
    Referat von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf 
    Referat von Thomas Wipf, Vorsitzender des Schweizerischen Rates der Religionen
    Referat von Staatsrat Jean Studer
    Medienmitteilung
     
  • Am 29. November 2009 nehmen das Schweizer Volk und die Kantone die Volksinitiative "Gegen den Bau von Minaretten" mehrheitlich an (Medienmitteilung).
    Abstimmungskommentar von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf
    Ergebnis der Volksabstimmung
  • Im Mai 2010 stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) der Schweiz zwei Beschwerden gegen das Minarett-Verbot zur Stellungnahme bezüglich Zulässigkeit und Begründetheit zu.
  • In seiner Stellungnahme vom 15. September 2010 ersucht der Vertreter der Schweizer Regierung den EGMR, die beiden Beschwerden als unzulässig zu erklären. Er führt im Wesentlichen aus, dass die Beschwerdeführer nicht Opfer einer Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sind, da ihnen gegenüber kein Gesuch um den Bau eines Minaretts abgelehnt worden ist. Im Fall der Ablehnung eines Gesuchs stünden den Beschwerdeführern innerstaatliche Rechtsmittel zur Verfügung. Diese müssen ausgeschöpft werden, bevor sich der Gerichtshof in Strassburg mit der Angelegenheit befassen kann.
  • Der EGMR erklärt die Beschwerden gegen das Minarett-Verbot mit Entscheiden vom 28. Juni 2011 für unzulässig (Medienmitteilung (PDF, 137 kB, 08.07.2011))

Dokumentation

Volksinitiative

Volksinitiative "Gegen den Bau von Minaretten"

Gutachten

Dossier

23.01.2024

Religionsfragen

12.10.2022

Verhüllungsverbot

15.09.2010

Minarette

12.06.2001

Bistumsartikel

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 15.09.2010

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