A) Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen. Am 1. Juli 2020 bzw. 1. Januar 2022 in Kraft getreten. B) Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Am 1. April 2018 in Kraft getreten.
Änderung des Zivilgesetzbuches und der AHV-Verordnung. In Kraft getreten am 1. Juli 2014 (gemeinsame elterliche Sorge) bzw. am 1. Januar 2015 (Anrechnung von Erziehungsgutschriften).
Am 29. Juni 2011 entscheidet der Bundesrat, auf eine ausdrückliche Regelung der organisierten Suizidhilfe im Strafrecht zu verzichten. Er will aber die Suizidprävention und Palliative Care weiterhin fördern, um die Anzahl der Suizide zu verringern.
Teilrevision des Obligationenrechts. Verschärfte Haftung für Halter gefährlicher Hunde. In der Wintersession 2010 lehnt das Parlament das Hundegesetz und den entsprechenden Bundesbeschluss ab.
Europäische Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin und Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen. Am 1. November 2008 in Kraft getreten.
Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz). Am 1. Januar 2004 in Kraft getreten.
Änderungen der Zivilgesetzbuches, des Obligationenrechts, des Strafgesetzbuches und des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Grundsatzartikel Tiere). Am 1. April 2003 in Kraft getreten.
Verordnung über die berufsmässige Vermittlung von Personen aus dem Ausland oder ins Ausland zu Ehe oder fester Partnerschaft. Am 1. Januar 2000 in Kraft getreten.