Sterbehilfe

Worum geht es?

Das Tötungsverbot gilt in der Schweiz uneingeschränkt. Die direkte aktive Sterbehilfe (gezielte Tötung zur Verkürzung der Leiden eines Menschen) ist somit verboten. Die indirekte aktive Sterbehilfe (Einsatz von Mitteln, deren Nebenwirkungen die Lebensdauer herabsetzen können) sowie die passive Sterbehilfe (Verzicht auf die Einleitung lebenserhaltender Massnahmen oder Abbruch solcher Massnahmen) sind hingegen – ohne ausdrücklich gesetzlich geregelt zu sein – unter gewissen Voraussetzungen straflos. Bezüglich dieser drei Formen von Sterbehilfe besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Nach mehreren vertieften Prüfungen der Situation ist der Bundesrat zum Schluss gelangt, dass auch keine ausdrückliche Regelung der organisierten Suizidhilfe im Strafrecht erforderlich ist und dass allfällige Missbräuche mit den geltenden gesetzlichen Mitteln bekämpft werden können.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 31. Mai 2006 nimmt der Bundesrat den Bericht "Sterbehilfe und Palliativmedizin – Handlungsbedarf für den Bund?" zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Parlament, auf eine Revision der einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches sowie auf den Erlass eines Gesetzes über die Zulassung und Beaufsichtigung von Suizidhilfeorganisationen zu verzichten (Medienmitteilung).
  • Am 29. August 2007 nimmt der Bundesrat den Ergänzungsbericht über Sterbehilfe zur Kenntnis (Medienmitteilung).
  • Am 2. Juli 2008 beauftragt der Bundesrat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), vertieft abzuklären, ob im Bereich der organisierten Suizidhilfe spezifische gesetzliche Regelungen erforderlich sind, und ihm bis anfangs 2009 Bericht zu erstatten (Medienmitteilung).
  • Am 17. Juni 2009 führt der Bundesrat eine erste Aussprache zur organisierten Suizidhilfe. Zur Diskussion stehen gesetzliche Schranken und ein Verbot der organisierten Suizidhilfe (Medienmitteilung).
  • Am 28. Oktober 2009 schickt der Bundesrat zwei Varianten eines Gesetzesentwurfs in die Vernehmlassung, um die organisierte Suizidhilfe ausdrücklich zu regeln (Medienmitteilung).
  • Am 17. September 2010 nimmt der Bundesrat Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen und beauftragt das EJPD, eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 29. Juni 2011 entscheidet der Bundesrat, auf eine ausdrückliche Regelung der organisierten Suizidhilfe im Strafrecht zu verzichten. Er will aber die Suizidprävention und Palliative Care weiterhin fördern, um die Anzahl der Suizide zu verringern (Medienmitteilung).

Dokumentation

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 29.06.2011

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