Den Menschenhandel umfassend bekämpfen - Bundesrat lässt Empfehlungen einer Arbeitsgruppe prüfen

Bern, 29.05.2002 - Die Opfer des Menschenhandels sollen besser unterstützt, die Täter konsequenter verfolgt werden. Zudem soll der Menschenhandel auch mit präventiven Massnahmen bekämpft werden, schlägt eine interdepartementale Arbeitsgruppe vor. Der Bundesrat hat den Bericht der Arbeitsgruppe zur Kenntnis genommen und die betroffenen Departemente beauftragt, die Empfehlungen der Arbeitsgruppe zu prüfen und ihm Anträge zu deren Umsetzung zu unterbreiten.

Die interdepartementale Arbeitsgruppe war im Herbst 2000 vom Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) aufgrund eines Postulates von Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot-Mangold eingesetzt worden. Die von Vizedirektor Peter Müller, Bundesamt für Justiz, geleitete Arbeitsgruppe hatte abzuklären, ob zur Bekämpfung des Menschenhandels zusätzliche staatliche Massnahmen, namentlich neue Gesetzesbestimmungen, notwendig seien. Die Arbeitsgruppe befasste sich vor allem mit dem Frauenhandel zum Zwecke der Prostitution. Sie berücksichtigte in ihrem Bericht aber auch den Handel mit menschlichen Organen sowie den Handel mit Menschen zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft.

Die Arbeitsgruppe hält fest, dass der weltweit betriebene Menschenhandel infolge der Globalisierung Besorgnis erregende Ausmasse angenommen hat. Die Schweiz ist ein Zielland des Menschenhandels, die Zahl der Opfer in der Schweiz dürfte recht hoch sein. Trotzdem existieren kaum Verurteilungen in diesem Bereich. Das zentrale Problem bei der Bekämpfung des Menschenhandels besteht nach Auffassung der Arbeitsgruppe in der mangelnden Umsetzung bzw. Wirksamkeit der einschlägigen Straf- und Opferschutzbestimmungen. So werden die Opfer von Menschenhandel in der Praxis häufig schon vor dem Gerichtsverfahren aus der Schweiz weggewiesen. Die allfällig drohende Wegweisung wegen illegalen Aufenthalts bzw. Erwerbstätigkeit stellt eine grosse Belastung für die Opfer dar und ist auch einer der Gründe, weshalb sie sich nicht an die Polizei wenden (fehlende Anzeige- und Aussagebereitschaft der Opfer). Die Angebote der Opferhilfe werden zudem infolge Unkenntnis oder Unsicherheit nicht in Anspruch genommen.

Konzept der Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe legt ein Konzept zur Bekämpfung des Menschenhandels vor, das auf Prävention, Entkriminalisierung und Unterstützung der Opfer sowie auf Verfolgung der Täter setzt. Sie empfiehlt eine verstärkte Information in den Herkunftsländern der Opfer, aber auch eine Sensibilisierungskampagne, die sich an die potenziellen Kunden (Freier) in der Schweiz richtet. Sie schlägt weiter vor, den Tatbestand des Menschenhandels im Strafgesetzbuch auf die Vermittlung zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft und Entnahme menschlicher Organe auszudehnen. Zudem soll mit einer Revision des Ausländerrechts unter anderem das Aufenthaltsrecht der Opfer des Menschenhandels geregelt werden. Schliesslich befürwortet die Arbeitsgruppe Massnahmen im Bereich der Strafverfolgung (Ausbildung, verbesserte Zusammenarbeit, verstärkte Kontrollen) und im Bereich der Opferhilfe (24-Stunden-Hotline zur Beratung der Opfer, finanzielle Unterstützung der Frauenhäuser).

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat weist darauf hin, dass es schwierig sei, die Zahl der Opfer in der Schweiz zu beziffern, weil entsprechende internationale Schätzungen oft nicht streng zwischen Menschenhandel und illegaler Migration unterscheiden. Zum weiteren Vorgehen hat der Bundesrat die zuständigen Departemente beauftragt, die Empfehlungen der Arbeitsgruppe zu prüfen und ihm Anträge zu deren Umsetzung vorzulegen. Einzelne Massnahmen werden bereits realisiert. So wird zurzeit das Detailkonzept für die Koordinationsstelle Menschenschmuggel und Menschenhandel im Bundesamt für Polizei ausgearbeitet. Ferner ist die Ratifikation zweier einschlägiger internationaler Abkommen in die Wege geleitet worden. Schliesslich hat der Bundesrat die Empfehlungen der Arbeitsgruppe zum Ausländerrecht bei der Revision des Ausländergesetzes weitgehend berücksichtigt. Der Gesetzesentwurf sieht beispielweise ausdrücklich die Möglichkeit eines vorübergehenden oder dauernden Aufenthaltes für Opfer von Menschenhandel sowie die Möglichkeit der Gewährung einer Rückkehrhilfe vor.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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