Grünes Licht für neues Kontrollregime an den Schweizer Flughäfen; SCH-EVAL hat Expertenbericht genehmigt

Bern, 17.03.2009 - Die Schweiz hat alle für die Flughäfen relevanten Schengener Bestimmungen korrekt umgesetzt. Zu diesem Schluss gelangt der Expertenbericht über die Nachevaluation der Schweizer Flughäfen, den die Arbeitsgruppe des Rates SCH-EVAL heute genehmigt hat. Damit können die systematischen Personenkontrollen bei Binnenflügen im Schengen-Raum wie geplant auf den Flugplanwechsel vom 29. März aufgehoben werden.

Im August 2008 hatten Schengener Flughafen-Experten die Abläufe bei den Grenzkontrollen sowie die dazu notwendigen Einrichtungen an den Schweizer Flughäfen geprüft. Schengen erfordert eine Trennung der Passagierströme zwischen Schengen-externen und Schengen-internen Flügen. Bei Flügen nach und aus Nicht-Schengen-Staaten sind systematische Personenkontrollen durchzuführen, wogegen bei Schengen-internen Flügen die Personenkontrollen entfallen. Da zum Zeitpunkt der Evaluation die zur Trennung der Passagierströme erforderliche neue Infrastruktur noch nicht fertig gestellt war, erfolgte im Februar 2009 eine Nachevaluation. Diese ergab, dass an den drei grossen Landesflughäfen von Zürich, Basel und Genf alle für die Flughäfen relevanten Schengener Bestimmungen korrekt umgesetzt worden sind.

Damit können die Personenkontrollen auf Binnenflügen im Schengen-Raum wie geplant auf den Flugplanwechsel vom 29. März 2009 aufgehoben werden. Die Personenkontrollen an den Landgrenzen sind bereits am 12. Dezember 2008 mit dem Beginn der operationellen Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im Rahmen der Assoziierungsabkommen von Schengen und Dublin aufgehoben worden.

Der Entscheid der Arbeitsgruppe SCH-EVAL beschliesst damit erfolgreich das Evaluationsverfahren in der Schweiz, das gemäss den Erwartungen und unter Einhaltung besonders kurzer Fristen abgelaufen ist.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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