Bedingte Geldstrafen sollen abgeschafft werden

Bern, 12.10.2011 - Die bedingten Geldstrafen sollen abgeschafft, kurze Freiheitsstrafen wieder eingeführt werden: Die Vorschläge des Bundesrats zur Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches sind in der Vernehmlassung mehrheitlich befürwortet worden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende März 2012 eine Botschaft auszuarbeiten.

Der Bundesrat hatte im Juni 2010 eine Reihe von Änderungen im Strafgesetzbuch vorgeschlagen, um die Akzeptanz und das Vertrauen in das Strafrecht wieder herzustellen. Gelitten hat dieses Vertrauen vor allem wegen der bedingten Geldstrafe, die 2007 eingeführt wurde. Die bedingte Geldstrafe wurde und wird breit kritisiert, weil sie nicht der Vorstellung einer Bestrafung entspricht. Ein glaubwürdiges und wirksames Strafrecht braucht aber das Vertrauen der Bevölkerung; sie muss an die Wirkung einer Strafe glauben. Tut sie es nicht, verliert das Strafrecht seine Wirkung.

Aus diesem Grund hat der Bundesrat vorgeschlagen, die bedingte Geldstrafe aufzugeben und wieder kurze Freiheitsstrafen einzuführen. Gleichzeitig will er die so genannte elektronische Fussfessel einführen, die den Vollzug solcher Strafen ausserhalb von Gefängnissen und Anstalten ermöglicht.

Am Mittwoch hat sich der Bundesrat nun mit der Auswertung der Vernehmlassung befasst. Die Vorschläge des Bundesrats wurden von einer Mehrheit der Parteien und Kantone begrüsst. Nun hat der Bundesrat das EJPD beauftragt, bis Ende März 2012 einen Entwurf zu Handen des Parlaments auszuarbeiten.

Früh, aber unumgänglich

Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer schätzten den Zeitpunkt der Revision als verfrüht ein. Sie wiesen darauf hin, dass noch keine Erkenntnisse über die Auswirkungen des neuen Rechts vorliegen, da insbesondere die Ergebnisse der laufenden Gesetzesevaluation noch fehlen. Dennoch erachtete auch ein Teil dieser kritischen Stimmen eine erneute Revision des Sanktionenrechts als unumgänglich. Die umfassende Evaluation des neuen Strafrechts wird Mitte 2012 abgeschlossen. Die Resultate können dann also direkt in die parlamentarischen Beratungen einfliessen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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