Absichtserklärung zur Lösung der Jurafrage

Bern, 20.02.2012 - Im Rahmen einer Tripartiten Konferenz unter dem Vorsitz der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Bundesrätin Simonetta Sommaruga, haben die Regierungen der Republik und des Kantons Jura und des Kantons Bern eine Absichtserklärung unterzeichnet, in der sie den gemeinsamen Willen zur Lösung der institutionellen Jurafrage bekräftigen. Die nach bilateralen Verhandlungen abgeschlossene Vereinbarung sieht die gleichzeitige Durchführung von zwei Volksabstimmungen im Kanton Jura und im Berner Jura vor. Sie sieht ebenfalls vor, dass die Gemeinden in einem zweiten Schritt ihr Recht geltend machen können, über ihre Zugehörigkeit zu einem der beiden Kantone zu bestimmen.

Achtzehn Jahre nach der Unterzeichnung der Vereinbarung vom 25. März 1994, die zur Gründung der Interjurassischen Versammlung (IJV) führte, ist im interjurassischen Dialog ein wichtiger Schritt getan. In einer gemeinsamen Erklärung, die am Montag in Anwesenheit von Bundesrätin Sommaruga, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, und Dick Marty, Präsident der IJV, unterzeichnet wurde, verpflichten sich die jurassische und die bernische Kantonsregierung, dass sich die Bevölkerungen des Kantons Jura und des Berner Juras über ihre institutionelle Zukunft äussern können.

Das Verfahren sieht zwei Abstimmungen auf Regionsebene vor: eine im Kanton Jura und eine im Verwaltungskreis Berner Jura. Zur Beachtung des im jeweiligen Kanton geltenden Rechts werden die Abstimmungen dieselbe Materie betreffen, sich aber in ihrer Form unterscheiden. Während im Kanton Jura über eine Änderung der Kantonsverfassung abgestimmt wird, wird im Berner Jura eine Konsultativabstimmung durchgeführt. In beiden Abstimmungen geht es darum, ob ein Verfahren zur Gründung eines neuen, aus dem Gebiet des heutigen Berner Juras sowie aus dem Gebiet des heutigen Kantons Jura bestehenden Kantons einzuleiten ist.

Fallen die Ergebnisse beider Abstimmungen positiv aus, werden die beiden Kantonsregierungen eine interkantonale Vereinbarung verfassen, die das weitere Verfahren beschreibt, insbesondere die Wahl eines Verfassungsrats. Fällt hingegen das Ergebnis mindestens einer Abstimmung negativ aus, wird das Vorhaben, einen neuen Kanton zu gründen, fallengelassen.

Die Absichtserklärung umfasst ausserdem einen Artikel zum Recht der Gemeinden: Der Berner Regierungsrat verpflichtet sich, auf Gesuch einer bernjurassischen Gemeinde, das innert zwei Jahren nach den Abstimmungen eingereicht wurde, dem Grossen Rat geeignete Rechtsgrundlagen vorzulegen, um die Durchführung von Gemeindeabstimmungen zu ermöglichen, bei denen es um den Übertritt der fraglichen Gemeinden zum Kanton Jura geht bzw. umgekehrt um den Verbleib der fraglichen Gemeinden im Kanton Bern, falls sich der Berner Jura mehrheitlich für die Teilnahme an der Gründung eines neuen Kantons entschieden haben sollte.

Aus Sicht der Kantonsregierungen gilt der Jurakonflikt im Sinne der Vereinbarung vom 25. März 1994 als gelöst, wenn die in der Absichtserklärung beschriebenen Verfahren abgeschlossen sind. Die Vereinbarung vom 25. März 1994 wird dann unwirksam und die IJV wird aufgelöst.

In den nächsten Monaten wird der Entwurf von beiden Kantonsregierungen in die Vernehmlassung geschickt und werden die Botschaften zuhanden des jeweiligen Kantonsparlaments verabschiedet. Im Kanton Jura wird das Parlament über die Änderung der Kantonsverfassung befinden müssen, bevor die Verfassungsänderung dem Volk unterbreitet werden kann. Im Kanton Bern wird der Regierungsrat dem Grossen Rat beantragen, das Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras anzupassen, damit in dieser Region eine Konsultativabstimmung durchgeführt werden kann.

Die beiden Kantonsregierungen verpflichten sich zu gewährleisten, dass der Prozess in Ruhe und unter Beachtung der demokratischen Grundsätze fortgeführt wird.

Ferner haben die Teilnehmer der Tripartiten Konferenz den Jahresbericht 2011 der IJV geprüft, sich über die Lagerung des IJV-Archivs im Bundesarchiv geeinigt und das Mandat von Dick Marty als Präsident der IJV bis Ende 2014 verlängert.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

Letzte Änderung 30.01.2024

Zum Seitenanfang

Medienmitteilungen abonnieren

https://www.ejpd.admin.ch/content/bj/de/home/aktuell/mm.msg-id-43458.html