Die Polizeikosten der Kantone abgelten; Bundesrat verabschiedet Botschaft

Bern, 03.05.2006 - Die Kantone sollen für ausserordentliche Kosten ihrer Polizeikorps, die ihnen in Einsätzen als Gerichtspolizei für den Bund entstehen, entschädigt werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Botschaft verabschiedet.

Die Bundesanwaltschaft greift infolge ihres erweiterten Aufgabenbereiches für gerichtspolizeiliche Aufgaben des Bundes vermehrt auf die Organe der kantonalen Polizei zurück. Beim Aufbau der Bundeskriminalpolizei wurde nämlich auf gewisse Elemente verzichtet (z. B. sicherheitspolizeiliche Einheiten zum Schutz bei Hausdurchsuchungen, Interventionseinheiten bei Verhaftungen sowie Hunde zum Aufspüren von Drogen und Sprengstoffen).

Der ausserordentliche Aufwand ist für die Kantone erheblich, doch es fehlt eine gesetzliche Grundlage, um diesen Aufwand hinreichend abzugelten. Gemäss geltendem Bundesgesetz über die Bundesstrafrechtspflege ist die Abgeltung der ausserordentlichen Kosten der Kantone nur bei Verfahren möglich, die von den Bundesbehörden eingestellt oder von der Bundesanwaltschaft an die kantonalen Behörden übertragen werden. Mit der neuen Regelung erhält der Bund die Möglichkeit, die ausserordentlichen Kosten – unabhängig vom Ausgang und von der Dauer des Verfahrens – abzugelten.

Die Gesetzesrevision ist in der Vernehmlassung grundsätzlich befürwortet worden. Die Mehrheit der Kantone verlangt allerdings, bei der Ausarbeitung der Ausführungsverordnung beteiligt oder angehört zu werden.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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