Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen": Bundesrat anerkennt Anliegen, geht aber anderen Weg
Bern, 15.09.2017 - Für den Bundesrat ist klar, dass Schweizer Unternehmen auch bei Aktivitäten im Ausland ihre Verantwortung im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes wahrnehmen müssen. Der Bundesrat anerkennt damit im Kern die Anliegen der Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt". Die Initiative geht ihm aber zu weit, insbesondere in haftungsrechtlichen Fragen. Stattdessen setzt der Bundesrat auf ein international abgestimmtes Vorgehen und auf bereits existierende Instrumente, namentlich auf die erst kürzlich beschlossenen Aktionspläne. Er beantragt dem Parlament deshalb, die Initiative ohne Gegenentwurf und ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung am 15. September 2017 eine entsprechende Botschaft verabschiedet.
Die Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen" ist am 10. Oktober 2016 eingereicht worden und mit 120 418 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Sie verlangt, dass Unternehmen mit Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz verpflichtet werden, regelmässig eine Sorgfaltsprüfung zu den Auswirkungen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt durchzuführen. Über das Ergebnis dieser Prüfung sollen sie Bericht erstatten. Verletzt ein Schweizer Unternehmen Menschenrechte oder Umweltstandards, so soll es für den Schaden aufkommen, auch wenn dieser durch eine Tochtergesellschaft im Ausland verursacht worden ist. Schweizer Unternehmen würden damit also auch für Tätigkeiten von Unternehmen haften, die sie wirtschaftlich kontrollieren, ohne direkt am operativen Geschäft beteiligt zu sein.
Der Bundesrat räumt der Einhaltung der Menschenrechte und dem Schutz der Umwelt einen hohen Stellenwert ein. Es gehört zu seinem verfassungsmässigen Auftrag, sich aktiv in diesen Bereichen zu engagieren. In seiner Legislaturplanung 2016-2019 hat er beide Themenbereiche als ständige und prioritäre Ziele definiert. Damit unterstützt er im Kern die Anliegen der Initiative.
Initiative geht zu weit
Das Volksbegehren geht aber nach Ansicht des Bundesrates zu weit: Zum einen enthält die Initiative nebst der Berichterstattungspflicht eine ausdrückliche Sorgfaltsprüfungspflicht, die sich auch auf kontrollierte Unternehmen im Ausland sowie auf sämtliche Geschäftsbeziehungen der Unternehmen erstreckt.
Zum andern sind die geforderten Haftungsregeln strenger als in praktisch allen anderen Rechtsordnungen. Eine Regulierung im Sinne der Initiative wäre international also nicht koordiniert. Das würde den Wirtschaftsstandort Schweiz schwächen. Die Unternehmen könnten die Regelung umgehen, indem sie ihren Sitz ins Ausland verlegen. Aus diesen Überlegungen lehnt der Bundesrat die Initiative ab.
Bundesrat setzt auf internationales Vorgehen und auf Aktionspläne
Der Bundesrat setzt auf die bereits existierenden Instrumente. So fördert er die Ausarbeitung von internationalen Standards zur verantwortungsvollen Unternehmensführung und setzt diese in der Schweiz konsequent um. Zudem trägt die Schweiz mit Massnahmen der internationalen Zusammenarbeit auch auf internationaler Ebene zur Umsetzung der Kernanliegen der Initiative bei.
Schliesslich verweist der Bundesrat auf drei kürzlich beschlossene Aktionspläne, mit denen die Schweizer Wirtschaft dazu angehalten wird, Menschenrechts- und Umweltstandards einzuhalten. Es handelt sich erstens um den Aktionsplan für die Umsetzung der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 9. Dezember 2016; zweitens um den Aktionsplan zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen vom 1. April 2015, drittens um den Bericht "Grüne Wirtschaft. Massnahmen des Bundes für eine ressourcenschonende, zukunftsfähige Schweiz" vom 20. April 2016, eine Weiterentwicklung des entsprechenden Aktionsplans von 2013.
Mit diesen Instrumenten werden die zentralen Anliegen der Initiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen" nach Ansicht des Bundesrates weitgehend abgedeckt. Der Bundesrat überprüft die Umsetzung der erwähnten Aktionspläne regelmässig und wird die Instrumente bei Bedarf entsprechend anpassen. Sollte sich herausstellen, dass die Umsetzung hinter den Erwartungen zurück bleibt, behält sich der Bundesrat vor, weitere Massnahmen bis hin zu rechtlich bindenden Instrumenten in Erwägung zu ziehen.
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Letzte Änderung 26.06.2024