Schweizer Unternehmen sollen über Einhaltung der Menschenrechte und Umweltschutzstandards berichten
Bern, 14.08.2019 - Der Bundesrat will, dass Schweizer Unternehmen über die Einhaltung der Menschenrechte und der Umweltschutzstandards im Ausland berichten müssen. In seiner Sitzung vom 14. August 2019 hat er damit seine frühere Absicht bekräftigt und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, diese Haltung in der parlamentarischen Beratung zum indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative zu vertreten.
Der Bundesrat räumt der Einhaltung der Menschenrechte und dem Schutz der Umwelt einen hohen Stellenwert ein. Bereits in seiner Legislaturplanung 2016-2019 hat er beide Themenbereiche als ständige und prioritäre Ziele definiert. Wie er am 15. September 2017 in seiner Botschaft zur Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt" festgehalten hat, unterstützt er deren Kernanliegen. Hingegen geht ihm das Volksbegehren aus verschiedenen Gründen zu weit, unter anderem aufgrund der geforderten Haftungsregeln.
Die sogenannte Konzernverantwortungsinitiative wird derzeit vom Parlament beraten. Der Ständerat lehnt sie ab, der Nationalrat hat sich noch nicht dazu geäussert. Allerdings hat der Nationalrat einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative ausgearbeitet. Ähnlich wie dies die Volksinitiative verlangt, möchte er eine generelle Sorgfaltsprüfungspflicht und gesetzliche Haftungsnorm für Schweizer Unternehmen und ihre ausländischen Tochtergesellschaften bei Verletzung von Menschenrechts- und Umweltschutzbestimmungen einführen. Auch diese leicht abgeschwächte Haftungsregel geht dem Bundesrat zu weit. Sie würde wie die Volksinitiative den Wirtschaftsstandort Schweiz klar benachteiligen.
Berichterstattungspflicht in den Bereichen Menschenrechte und Umweltschutz
Der Bundesrat anerkennt, dass bei der Einhaltung von Menschenrechten und beim Umweltschutz für Schweizer Unternehmen im Ausland Handlungsbedarf besteht. Wie er in der Botschaft zur Volksinitiative festgehalten hat, gilt es dabei aber in erster Linie die bereits existierenden, vielfältigen Instrumente konsequent umzusetzen. Mittels dreier beschlossener Aktionspläne werden die zentralen Anliegen der Initiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen" nach Ansicht des Bundesrates weitgehend abgedeckt. In der Botschaft hat er zudem angekündigt, dass er beabsichtigt, zu gegebener Zeit eine Vernehmlassungsvorlage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuarbeiten, "die sich an der EU-Richtlinie orientiert". Dies unter Berücksichtigung der Umsetzungsmassnahmen in den EU-Mitgliedstaaten.
In seiner Sitzung vom 14. August 2019 hat der Bundesrat nun diese Absicht bekräftigt und das EJPD beauftragt, sich in der parlamentarischen Debatte zum indirekten Gegenvorschlag für eine Vorlage einzusetzen, welche die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung über die Achtung der Menschenrechte und den Umweltschutz beinhaltet, jedoch keine Haftungsregeln, die über die heute geltenden Regeln hinausgehen. Nach Ansicht des Bundesrats soll es Unternehmen möglich sein, auf die Berichterstattung über einzelne Belange zu verzichten, sofern sie erklären, warum dies der Fall ist ("comply or explain"-Ansatz). Zudem soll die Pflicht zur Berichterstattung für grössere Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden gelten. Diese Lösung würde den in der EU geltenden Regelungen entsprechen. Weiter soll das EJPD prüfen, ob in den Bereichen "Kinderarbeit" und "Konfliktmineralien" zusätzlich die Einführung einer Sorgfaltsprüfungspflicht sinnvoll und nötig ist.
Für den Fall, dass der Ständerat in der Herbstsession keinen indirekten Gegenvorschlag beschliesst, welcher diese Anliegen aufnimmt, hat der Bundesrat das EJPD ermächtigt, ihm eine Vernehmlassungsvorlage entsprechend der EU-Richtlinie zu unterbreiten.
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Letzte Änderung 26.06.2024