E-ID: Bundesrat will vorwärts machen

Bern, 26.05.2021 - Der Bundesrat will rasch eine neue Lösung für den elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) präsentieren. An seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 hat er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende Jahr in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und der Bundeskanzlei (BK) sowie unter Einbezug der Wissenschaft und der Kantone ein Grobkonzept zu erarbeiten. Die Vernehmlassung für ein neues Gesetz wird voraussichtlich im Mai 2022 eröffnet.

Am 7. März 2021 wurde das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E‑ID-Gesetz) mit fast 65 Prozent Nein-Stimmen deutlich abgelehnt. Die Notwendigkeit einer E-ID scheint jedoch weitgehend unbestritten. Bereits am 10. März 2021 wurden in der Frühlingssession von Vertretungen aller Fraktionen sechs gleichlautende Motionen für eine "Vertrauenswürdige, staatliche E-ID" (21.3124, 21.3125, 21.3126, 21.3127, 21.3128 und 21.3129) eingereicht.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 entschieden, diese Vorstösse zur Annahme zu beantragen, und will rasch eine neue E-ID-Lösung präsentieren, die den Anliegen der Motionärinnen und Motionären Rechnung trägt. Er hat das EJPD beauftragt, zusammen mit dem EFD und der BK bis Ende Jahr ein Grobkonzept für die Umsetzung einer E-ID zu erstellen. Dabei ist ein starker Einbezug der Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne sowie auch der Kantone geplant. Bei der Erarbeitung des Grobkonzepts sollen insbesondere die verschiedenen technischen Umsetzungsmöglichkeiten geprüft sowie die Frage der damit verbundenen Kosten geklärt werden.

Anhand des Konzepts wird der Bundesrat anschliessend die Eckwerte für eine neue E-ID-Vorlage festlegen. Die Vernehmlassung zu einem neuen E-ID-Gesetz wird voraussichtlich im Mai 2022 eröffnet.


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Letzte Änderung 26.06.2024

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