Gemäss bosnischer Gesetzgebung sind Adoptionen nur durch Personen mit bosnischer Staatsangehörigkeit möglich.
Internationale Adoptionen sind nur möglich
- für im Ausland wohnende Staatsangehörige
- wenn es sich um eine Stiefkindsadoption handelt (unter der Voraussetzung, dass der Partner die bosnische Staatsangehörigkeit besitzt)
Dokumente
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Adressliste (PDF, 110 kB, 11.06.2024)
der vom Bund bewilligten Vermittlungsstellen
Letzte Änderung 22.10.2024