Zusammenarbeit und Souveränitätsschutz

Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und über den Schutz der schweizerischen Souveränität sowie Genehmigung von zwei Übereinkommen des Europarates über die Verwaltungszusammenarbeit.

Worum geht es?

Das EJPD hat festgestellt, dass sich die internationale Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsbehörden seit Beginn der Arbeiten am Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und über den Schutz der schweizerischen Souveränität (ZSSG) im Jahr 2011 deutlich intensiviert hat. Dadurch hat man in jenen Bereichen, wo es Lücken und Defizite gab, gesetzliche oder staatsvertragliche Lösungen für eine Vereinfachung der Zusammenarbeit gefunden. Das EJPD ist aufgrund dieser Entwicklung Ansicht, dass die Probleme bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden ohne Gesetzesprojekt gelöst werden können.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 20. Februar 2013 schickt der Bundesrat einen Gesetzesentwurf über die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und über den Schutz der schweizerischen Souveränität in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 13. Dezember 2013 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und beauftragt das EJPD, eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 11. Februar 2015 nimmt der Bundesrat zur Kenntnis, dass das EJPD darauf verzichtet, ihm den Entwurf zum ZSSG vorzulegen (Medienmitteilung).

Dokumentation

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 11.02.2015

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