Die Rechtsetzungsbegleitung leistet einen Beitrag zur materiellen und formellen Qualität von Rechtserlassen. Mit dieser Aufgabe sind im Allgemeinen die beiden Fachbereiche für Rechtsetzungsbegleitung beauftragt. Ergänzt werden deren Leistungen durch diejenigen des Fachbereichs für Rechtsetzung in Digitalisierungsfragen. Die Aufgabe der Rechtsetzungsbegleitung besteht darin:
- legistisches Know-how für die Bundesverwaltung und das Parlament anzubieten;
- anlässlich der Ausarbeitung von Bundeserlassen über die Einhaltung des übergeordneten Rechts zu wachen;
- mit den für Gesetzgebungsprojekte federführenden Ämtern zusammenzuarbeiten mittels Beantwortung von Fragen, Teilnahme an Arbeitsgruppen für Gesetzgebungsprojekte, Stellungnahmen im Rahmen der Ämterkonsultation, die auf Probleme der Gesetz- und Verfassungsmässigkeit hinweisen und im Rahmen des Möglichen alternative Lösungsvorschläge machen;
- die federführenden Ämter in den parlamentarischen Kommissionen zu begleiten;
- parlamentarische Kommissionen, die auf Grund einer parlamentarischen Initiative mit der Ausarbeitung eines Gesetzgebungsentwurfs beschäftigt sind, zu unterstützen;
- mit den Linguisten der Bundeskanzlei an der Koredaktion von Gesetzgebungsentwürfen und an der Redaktion von Verordnungsentwürfen teilzunehmen;
- auf Anfrage von Ämtern, Departementen oder des Parlaments Rechtsgutachten zu Fragen der Gesetz- und Verfassungsmässigkeit von Erlassentwürfen zu verfassen;
- das "juristische Gewissen" des EJPD und des Bundesrates anlässlich von Mitberichtsverfahren zu Rechtserlassen zu vertreten.
Letzte Änderung 17.01.2024