Beschwerden an den Bundesrat

Im Bereich der inneren und äusseren Sicherheit sowie der auswärtigen Angelegenheiten kann die Bevölkerung beim Bundesrat gegen Verfügungen von Verwaltungsbehörden des Bundes und der Kantone Beschwerde erheben (vgl. Art. 72 bis 74 VwVG, SR 172.021). Ausserdem entscheidet der Bundesrat über sog. Aufsichtsanzeigen gegen Verwaltungseinheiten, für die er als Aufsichtsbehörde zuständig ist (vgl. Art. 71 VwVG). Der Direktionsbereich Öffentliches Recht des Bundesamtes für Justiz (BJ) leitet das Beschwerdeverfahren und stellt dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zuhanden des Bundesrates Antrag über die Erledigung der Beschwerde. Ausgenommen sind Beschwerden gegen das EJPD, welche vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) bearbeitet werden. Die Entscheide des Bundesrates sind unter Publikationen & Service publiziert.

Letzte Änderung 16.02.2023

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