Oberaufsicht über das Grundbuch und andere Register

Die Oberaufsicht besteht darin, mit Richtlinien, Inspektionen und Erläuterungen sowie in Grundbuchbeschwerdeverfahren für eine einheitliche Rechtsanwendung zu sorgen (Art. 6 der Verordnung betreffend das Grundbuch, GBV).

Eine solche Aufsicht übt das Eidgenössische Amt für Grundbuch- und Bodenrecht (EGBA) auch über andere Register aus, namentlich das Schiffsregister (Art. 2 Abs. 2 und 3 des Bundesgesetzes über das Schiffsregister).

Zudem unterstützt das EGBA die Kantone mit Vorschlägen und Beratungen namentlich hinsichtlich der Informatisierung des Grundbuchs und dessen Vernetzung mit anderen Bodeninformationssystemen (amtliche Vermessung, Landwirtschaft, Planung usw.).

Die Homepages egris.ch und cadastre.ch sowie die Seite "Infos" des Verbandes Schweizerischer Grundbuchverwalter enthalten eine Auswahl von Dokumenten (Richtlinien, Erläuterungen, Gutachten), welche den Grundbuchverwaltern und interessierten Personen zur Verfügung gestellt werden.

Rechtliche Grundlagen

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Letzte Änderung 27.04.2021

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