Worum geht es?
Die Schweiz hat in den letzten Jahren die Bekämpfung der Korruption kontinuierlich verstärkt. Am 1. Mai 2000 ist das neue Korruptionsstrafrecht in Kraft getreten, womit unter anderem die aktive Bestechung ausländischer Amtsträger strafbar geworden ist. Diese Gesetzesrevision ermöglichte es der Schweiz, am 31. Mai 2000 der OECD-Konvention über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger beizutreten. Die Strafrechts-Konvention des Europarates gegen die Korruption stellt eine zweite, fortgeschrittene Etappe der Prävention und Repression von Bestechung dar. Das Kernstück bilden die Tatbestände, welche die Mitgliedstaaten unter Strafe stellen müssen. Das geltende schweizerische Recht genügt über weite Strecken den Bestimmungen der Strafrechts-Konvention. Es bestehen aber noch einzelne Lücken (passive Privatbestechung, sich bestechen lassen von ausländischen und internationalen Amtsträgern), die anlässlich der Ratifikation geschlossen werden sollen.
Was ist bisher geschehen?
- Am 14. Februar 2001 genehmigt der Bundesrat das Strafrechtsübereinkommens des Europarates gegen die Korruption (Medienmitteilung).
- Am 20. August 2003 schickt das EJPD die Vorlage über den Beitritt zum Strafrechts-Übereinkommen und zum Zusatzprotokoll des Europarates gegen die Korruption sowie über die Änderung des Strafgesetzbuches in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 28. April 2004 nimmt der Bundesrat von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis und beauftragt das EJPD, eine Botschaft zur Ratifikation des Übereinkommens und Zusatzprotokolls sowie zur Ergänzung des strafrechtlichen Abwehrdispositivs auszuarbeiten (Medienmitteilung).
- Am 10. November 2004 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft über die Genehmigung und die Umsetzung des Strafrechts-Übereinkommens und des Zusatzprotokolls des Europarates über Korruption (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (04.072)
- Der Bundesrat setzt die neuen Strafbestimmungen auf den 1. Juli 2006 in Kraft (Medienmitteilung).
Dokumentation
Europarats-Konvention und Zusatzprotokoll
Vernehmlassungsverfahren
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Vorentwurf und erläuternder Bericht (PDF, 530 kB, 21.06.2010)
betreffend den Beitritt der Schweiz zum Strafrechtsübereinkommen und zum Zusatzprotokoll des Europarates gegen die Korruption sowie Änderung des Strafgesetzbuches und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
- Medienmitteilung vom 20. August 2003
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft
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Botschaft über die Genehmigung und die Umsetzung des Strafrechtsübereinkommens und des Zusatzprotokoll des Europarates über Korruption
(Änderung des Strafgesetzbuches und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb)
(BBl 2004 6983) -
Strafrechtsübereinkommen über Korruption
(BBl 2004 7047)
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Zusatzprotokoll zu dem Strafrechtsübereinkommen über Korruption
(BBl 2004 7063)
- Medienmitteilung vom 10. November 2004
Referendumsvorlage
Neue Bestimmungen
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Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Strafrechtsübereinkommens und des Zusatzprotokolls des Europarates über Korruption vom 7. Oktober 2005
(AS 2006 2371)
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Strafrechtsübereinkommen über Korruption
(AS 2006 2375)
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Zusatzprotokoll zu dem Strafrechtsübereinkommen über Korruption
(AS 2006 2393)
Dossier
Medienmitteilungen
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Letzte Änderung 21.06.2006
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