Electronic Monitoring

BS Electronic Monitoring
© Peter Schulthess

Sieben Kantone haben von 1999 bis 2017 Versuche mit dem Vollzug von Freiheitsstrafen in Form des elektronisch überwachten Vollzugs ausserhalb der Vollzugseinrichtung (Electronic Monitoring) durchgeführt. Aufgrund der positiven Erfahrungen ist das Electronic Monitoring mit dem 2015 verabschiedeten neuen Sanktionsrecht gesetzlich verankert und als Vollzugsform in der ganzen Schweiz eingeführt worden. Gemäss den am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Gesetzesbestimmungen kann das Electronic Monitoring als Alternative zum Vollzug von Freiheitsstrafen von 20 Tagen bis zu 12 Monaten sowie gegen das Ende längerer Freiheitsstrafen für die Dauer von 3 bis 12 Monaten eingesetzt werden. Die elektronische Überwachung kann nur angeordnet werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass die verurteilte Person flieht oder weitere Straftaten begeht.

Der Bundesrat wird aufgrund eines Postulats der Rechtskommission des Ständerats (16.3632) die Erfahrungen mit dem Electronic Monitoring während der ersten drei Jahre nach Inkraftsetzung des neuen Sanktionenrechts evaluieren. Dabei wird er insbesondere prüfen, ob der Einsatzbereich des elektronisch überwachten Vollzugs ausgeweitet werden soll.  

Dokumentation

e&e entwicklung & evaluation GmbH: Auswertung des interkantonalen Modellversuchs Elektronisch überwachter Strafvollzug für Kurz- und Langstrafen. Schlussbericht vom Juni 2003.

Patrice Villettaz & Martin Killias : Les arrêts domiciliaires sous surveillance électronique dans les cantons de Genève, du Tessin et de Vaud. Rapport final de juin 2003.

e&e entwicklung & evaluation GmbH: Interkantonaler Modellversuch Elektronisch überwachter Strafvollzug (EM) für Kurz- und Langstrafen. Evaluationsbericht zur Rückfalluntersuchung vom Dezember 2004.

Patrice Villettaz & Martin Killias : Les arrêts domiciliaires sous surveillance électronique : une sanction "expérimentale". Étude préliminaire de la récidive après l'exécution d'une peine privative de liberté sous la forme des arrêts domiciliaires dans les trois cantons latins. Rapport de janvier 2005.

Izumi Kissling & Martin Killias: Schlussbericht über die experimentelle Evaluation von Electronic Monitoring vs. Gemeinnützige Arbeit vom Oktober 2006.

e&e entwicklung & evaluation GmbH: Interkantonaler Modellversuch Elektronisch überwachter Strafvollzug für Kurz- und Langstrafen. Evaluationsbericht zu den Nachbefragungen vom Februar 2007.

Elektronisch überwachter Strafvollzug: ein Überblick

Der Bundesrat setzt das neue Sanktionenrecht auf den 1. Januar 2018 in Kraft.

Letzte Änderung 08.12.2020

Zum Seitenanfang