Einführung eines Schweizer Trusts

Worum geht es?

Die Schweiz hat bisher kein eigenes Trustrecht. Seit dem Inkrafttreten des Haager Trust-Übereinkommens werden ausländische Trusts in der Schweiz anerkannt. Mit der Einführung eines Schweizer Trusts soll insbesondere der Schweizer Finanzplatz gestärkt werden.

Der Bundesrat wurde vom Parlament mit der Motion (18.3383) beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für einen Schweizer Trust zu schaffen. Eine vom BJ eingesetzte Expertengruppe erarbeitet seit Juni 2018 entsprechende Regelungsvorschläge.

Die steuerliche Behandlung von Trusts wird im Hinblick auf die Einführung eines Schweizer Trusts von einer Arbeitsgruppe der ESTV mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone und der Wissenschaft abgeklärt.
Motion 18.3383

Was ist bisher geschehen?

  • Am 12. Januar 2022 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Obligationenrechts (Medienmitteilung).
  • Am 15. September 2023 entscheidet der Bundesrat, auf die Ausarbeitung einer Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts zu verzichten und dem Parlament die Abschreibung der Motion zu beantragen (Medienmitteilung).
  • Am 12. Dezember 2023 hat der Ständerat und am 27. Februar 2024 der Nationalrat die Motion 18.3383 abgeschrieben.

Dokumentation

Expertengruppe Trust

Der Expertengruppe gehören neben Vertretern der Verwaltung (Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, Bundesamt für Justiz BJ, Eidg. Steuerverwaltung ESTV) als externe Experten Herr Prof. Paul Eitel, Frau Prof. Florence Guillaume, Herr Christian Lyk, Herr Prof. Luc Thévenoz und Herr David Wilson an.

Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens

Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 27.02.2024

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